Schon seit über 20 Jahren gibt es den Familienpass des Freistaates Sachsen, um den familiären Zusammenhalt durch gemeinsame Erlebnisse zu stärken.
Der Familienpass ermöglicht Ihnen kostenlosen Zutritt zu vielen staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlössern in Sachsen.
Voraussetzungen:
| - | ständiger Wohnsitz in Sachsen |
| - | Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben |
| - | Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben |
| - | Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt |
Den Familienpass beantragen Sie persönlich in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Das Antragsformular finden Sie auch im Internet bei Amt 24.
Im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.
Erforderliche Unterlagen:
| - | ausgefülltes Antragsformular |
| - | Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteils |
| - | Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (z.B. Bescheinigung der Familienkasse) |
| - | bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis |
Die Stadt- und Gemeindeverwaltung kann den Familienpass bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausstellen. Dies gilt nicht, wenn ein Kind in diesem Zeitraum 18 Jahre alt wird. In diesem Fall müssen Sie den Anspruch jedes Kalenderjahr neu feststellen lassen.
Haben wir Ihr Interesse an einem Familienpass geweckt?
Sie haben die Möglichkeit, diesen in der Stadtverwaltung Treuen, Markt 7, 08233 Treuen in der Abteilung Soziales für Ihre Familie zu beantragen.
Treuen, im Februar 2025