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Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuensalz
Ausgabe 3/2024
Gemeinde Neuensalz
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Garten- und Pflanzenabfälle dürfen nicht verbrannt werden!

Im Gegensatz zu früher ist durch die Aufhebung der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) seit dem 22.03.2019 ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zur Beseitigung ausnahmslos verboten. Ein solches Verbrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu deren Ahndung der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist.

Abfälle sind in Deutschland grundsätzlich vorrangig zu verwerten, statt zu beseitigen.

Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle und kann beispielsweise durch Kompostieren oder Einarbeiten in den Boden (Eigenverwertung) geschehen. Dabei ist zu beachten, dass die pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück wo sie angefallen sind auch zu verwerten sind.

Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt, können Sie Ihre pflanzlichen Abfälle dem Vogtlandkreis überlassen, zum Beispiel:

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über die Biotonne;

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durch Abgabe auf den vier Wertstoffhöfen im Vogtlandkreis (siehe dazu die Hinweise im Abfallwegweiser);

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über private Entsorger (beispielsweise mit Containerstellung).

Für Fragen steht die Untere Abfallbehörde des Vogtlandkreises zur Verfügung und gibt gerne unter 03741/300-2160 dazu weitere Auskünfte.

Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit gefährlichen Pflanzenkrankheiten wie zum Beispiel Feuerbrand befallen sind, ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (035242/6319333, pflanzengesundheit@smul.sachsen.de) zu informieren. Dieses entscheidet dann im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.