Hiermit wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Neuensalz mit Beschluss vom 25.08.2008, Beschluss-Nr. 25/2008 für Kinder, die geboren werden und in der Gemeinde Neuensalz ihren Wohnsitz haben, eine Beihilfe in Höhe von 100 EUR zahlt.
Die Antragstellung kann in den üblichen Sprechzeiten des Bürgerbüros erfolgen. Hierzu legen Sie bitte die Geburtsurkunde sowie eine Quittung bzw. Kassenbeleg über einen für das Kind gekauften Gegenstand vor.
Die derzeitige Auszahlung kann rückwirkend noch für Geburten ab Dezember 2022 erfolgen.