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Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen
Ausgabe 10/2023
Öffentliche Bekanntmachungen Zjawne wozjewjenja
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Informationen aus dem Fundbüro

Am 07.11.2023 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz ein Fahrrad abgegeben.

Gefunden: 07.11.2023

Fundort: Freiwillige Feuerwehr Gerätehaus Neschwitz

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate. Die Verwaltungskosten für die Aufbewahrung einer Fundsache betragen 5,00 € und sind mit Erhalt des Fundgegenstandes zu entrichten.

Sandra Koch
Fundbüro