Anwesend: 12 Gemeinderäte und Bürgermeister,
Beschluss – Nr.: 09 / X / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Neschwitz für die Jahre 2024-2025 sowie die Anpassung entsprechend Anlage 1 auf Antrag des Bürgermeisters. Anpassungen:
Der Planansatz für den Ertrag/Einzahlungen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Gemeinden/ Verbände (Produkt: 36.52.02.00, Sachkonto: 348200/648200) beträgt für die Haushaltsjahre 2024-2028 jeweils 145.746 EUR. Der Kassenkredit wird 2024 und 2025 auf jeweils 950.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 3 Nein -Stimmen
Beschluss – Nr.: 10 / X / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Elternbeiträge für die DRK-Kindertagesstätte einschließlich Kindertagespflege Neschwitz auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung 2023 wie folgt:
| Krippe 9 h | 319,47 EUR / Monat / Kind |
| Kindergarten 9 h | 190,16 EUR / Monat / Kind |
| Hort 6 h | 102,70 EUR / Monat / Kind |
Eine Staffelung der Elternbeiträge erfolgt nach Betreuungszeit und Anzahl der Kinder in einer Familie bzw. bei Alleinerziehenden, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen.
Diese Elternbeiträge sind ab November 2024 gültig.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss – Nr.: 11 / X / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der beigefügten Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Königswartha zur Übernahme des Standesamtes und Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes „Neschwitz – Puschwitz – Königswartha“, zum 01.01.2025, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landratsamt Bautzen, zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen und der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bautzen zur Genehmigung vorzulegen.
Der Beschluss 62/ V / 2024 wird damit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig