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Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen
Ausgabe 10/2025
Öffentliche Bekanntmachungen Zjawne wozjewjenja
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.09.2025

Anwesend: 10 Gemeinderäte und Stellv. Bürgermeister,

Beschluss – Nr.: 47/ IX / 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt wie folgt:

Auf der Grundlage von § 18 Abs. 1 Punkt 3 und 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderat für Herrn Tino Strümpe (CDU) vorliegen.

Seinem Antrag vom 18.08.2025 wird damit entsprochen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenenthaltung

Beschluss – Nr.: 48/ IX / 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Elternbeiträge für die DRK-Kindertagesstätte einschließlich Kindertagespflege Neschwitz auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung 2024 wie folgt:

Eine Staffelung der Elternbeiträge erfolgt nach Betreuungszeit und Anzahl der Kinder in einer Familie bzw. bei Alleinerziehenden, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen.

Diese Elternbeiträge sind ab Oktober 2025 gültig.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung

Beschluss – Nr.: 49/ IX / 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Lieferung und Montage der Schließanlage für die Feuerwehrgerätehäuser in Neschwitz, Saritsch und Luga an die Firma Paul Seidler, Werkzeuge und Industriebedarf, Äußere Lauenstraße 16 in 02625 Bautzen, in Höhe von 1.536,17 € zu vergeben.

Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschlussvorlage – Nr.: 50/ IX / 2025 wurde vertagt.

Beschluss – Nr.: 51/ IX / 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte in den kommunalen Gebäuden, durch die Firma Elektro Heidan, OT Luga – Im Gutshof 6 in 02699 Neschwitz, in Höhe von 6.947,22 € zu.

Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig