Wiederholt haben Fahrzeuge teilweise auf dem Gehweg an der Puschwitzer Straße, Höhe Friedhof geparkt. Der Gehweg gehört entsprechend Sächsischen Straßengesetz § 2 zur öffentlichen Straße.
Es ist nicht gestattet auf Gehwegen zu halten und zu parken – § 2 Satz 1 StVO – „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, …“ und § 41 Abs. 1 StVO zu Zeichen 239 – „Nur Fußgänger dürfen den Gehweg benutzen.“
Wir werden in Zukunft die Fahrzeugdaten aufnehmen und den Fahrzeugführer verwarnen. Bei wiederholtem Verstoß wird es eine kostenpflichtige Verwarnung in Höhe von mindestens 55,00 € geben.