Anwesend: 11 Gemeinderäte und Stellv. Bürgermeister,
Beschluss - Nr.: 52 / X / 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt, dass Kamerad Michael Helling, OT Pannewitz Nr. 15 in 02699 Neschwitz ab dem 01.09.2025 als stellv. Gemeindewehrleiter berufen wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Beschluss - Nr.: 53 / X / 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beruft Frau Bettina Zimmermann, OT Krinitz Nr. 14 in 02699 Neschwitz, als Friedensrichterin für den Schiedsstellenbezirk Neschwitz-Puschwitz.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Beschluss - Nr.: 54 / X / 2025 wurde abgelehnt
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt dem Kauf von 15 technischen Baukästen „Getriebe und Maschinen“ für die Grundschule Neschwitz mit einem Wertumfang von 1.785,00 € zu.
Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Abstimmungsergebnis: Nein-Stimmen: 11, Stimmenthaltung: 1
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Beschluss 55/X/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte in den kommunalen Gebäuden, durch die Firma Elektro Poick GmbH, OT Cölln - Hoyerswerdaer Straße 12 in 02627 Radibor, in Höhe von 7.451,18 € zu.
Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 3, Stimmenthaltung: 1
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Beschluss 56/X/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Reparaturleistungen in der Kläranlage Neschwitz an die Firma Elektro Heidan, Im Gutshof 6, 02699 Neschwitz inHöhe von 2030,66 Euro.
Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Beschluss 57/X/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Gewässerunterhaltung an folgende Firmen:
ABS GmbH NL Bautzen — 2.291,35 €
Landschaftspflege Marko, Luga — 554,06 €
v. Tussenbroek, Malschwitz — 2.206,02 €
Die Finanzierung erfolgt aus der Zuweisung für den Gewässerlastenausgleich 2025.
Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Beschluss 58/X/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Lieferung von Holzbohlen für die Brücke in Neudorf an die Firma Mobiles Sägewerk und Holzverkauf Jan Fritzsche, Horkaer Str. 28 in 01920 Räckelwitz in Höhe von 2.671,25 €.
Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Beschluss 59/X/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt den Vollzug der Verwaltungskostensatzung vom 14.09.2025 gemäß Dienstanweisung Nr. 20100.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Beschluss 60/X/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß beigefügter Anlage zu.
Produkt: 57.50.00.00 Tourismus
Geldspenden
Verwendungszweck: Schaltung Anzeige Tourismusbroschüre
Anonym, 10.09.2025, 70,00 €
Produkt: 28.10.01.00 Gebäude Schlosspark
Verwendungszweck: Wegbeleuchtung zum Schloss
Anonym, 11.09.2025, 200,00 €
Produkt: 28.10.00.00 Heimat- und sonstige Kulturpflege
Verwendungszweck: Blumen für Seniorengeburtstage
Frau Anita Knies, 17.09.2025, 50,00 €; Frau Anett Pötschke, 17.09.2025, 50,00 €; Frau Ramona Clauß, 17.09.2025, 50,00 €; Herr Steffen Schneider, 17.09.2025, 50,00 €