Anwesend: 11 Gemeinderäte und der Bürgermeister, Entschuldigt: Anita Knies, Tino Strümpe, Mario Schmidt
Beschluss-Nr.: 19 / XI / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Neschwitz für die Jahre 2024-2025 sowie die Anpassung entsprechend Anlage 1 auf Antrag des Bürgermeisters.
Anpassung:
Der Planansatz für den Ertrag/Einzahlungen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Gemeinden/ Verbände (Produkt: 36.52.02.00, Sachkonto: 348200/648200) beträgt für die Haushaltsjahre 2024-2028 jeweils 145.746 EUR. Der Kassenkredit wird 2024 und 2025 auf jeweils 950.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 11 Nein-Stimmen
Beschluss-Nr.: 20 / XI / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Neschwitz für das Jahr 2024 sowie die Anpassung entsprechend Anlage 1 auf Antrag des Bürgermeisters.
Anpassung:
Der Planansatz für den Ertrag/Einzahlungen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Gemeinden/ Verbände (Produkt: 36.52.02.00, Sachkonto: 348200/648200) beträgt für die Haushaltsjahre 2024-2028 jeweils 145.746 EUR. Der Kassenkredit wird 2024 auf 500.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss-Nr.: 21 / XI / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beauftragt das Unternehmen Kommunal-, Haushalts- und Arbeitsmarktberatung Gerald Svarovsky, Kirchgasse 6 in 01877 Bischofswerda mit der Erstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes für die Gemeinde Neschwitz in Höhe von 10.472 € brutto.
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss-Nr.: 22 / XI / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Elektroleistungen für die Ertüchtigung und Umverlegung der Zählerplätze im kommunalen Mehrfamilienhaus Kamenzer Straße 2 a an die Firma Elektro- Heidan, OT Luga - Im Gutshof 6 in 02699 Neschwitz in Höhe von 5.081,84 €
Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig