Gemäß dem wasserrechtlichen Bescheid des Landratsamtes Bautzen bzw. der Einleitgenehmigung der Gemeinde müssen vollbiologische Kleinkläranlagen regelmäßig gewartet werden. Die Wartungshäufigkeit ist im Bescheid festgelegt. Über die Wartung ist ein Nachweis zu führen. Die Wartungen müssen im Kleinkläranlagenkataster der Gemeinde dokumentiert werden.
Wir bitten alle Eigentümer von vollbiologischen Kleinkläranlagen, uns die offenen Wartungsnachweise und Laborberichte für das Jahr 2024 bis spätestens 10. Januar 2025 vorzulegen bzw. als Kopie abzugeben.
Sollten die Wartungsnachweise bis zum o.g. Termin nicht vorliegen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass diese Eigentümer durch die Landesdirektion Sachsen und mit Bescheid von der Gemeinde mit der Kleineinleiterabgabe veranlagt werden müssen.
Verspätet eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer zu prüfen, wie lange der Bescheid der wasserrechtliche Genehmigung für biologische Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben noch gültig ist.
Ein Wiederholungsantrag muss mindesten 6 Monate vor Ablauf der Genehmigung gestellt werden.