| 1. | Beim Verlassen der Wohnung bzw. des Hauses alle Fenster schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume eindringen können. |
| 2. | Kinder dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I unter Aufsicht von Erwachsenen abbrennen. |
| 3. | Feuerwerkskörper nicht in Hosen- oder Jackentaschen zusammen mit Reibeflächen von Zündholzschachteln oder Feuerzeugen aufbewahren. |
| 4. | Schussrichtung von Raketen so wählen, dass niemand zu Schaden kommt. |
| 5. | Raketen am sichersten aus leeren Flaschen, die im Getränkekasten stehen, abschießen. |
| 6. | Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodieren, liegen lassen. |
| 7. | Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Untergrund und nicht in Nähe von brennbaren Materialien abbrennen. |
Für den Ernstfall:
Ein gefüllten Wassereimer bereithalten.
Decken enthalten meist Kunststoffanteile und sind deshalb zum Löschen ungeeignet.
Ist ein Entstehungsbrand nicht sofort zu löschen:
Raum verlassen – Tür schließen
Feuerwehr alarmieren!!! Notruf 112