Titel Logo
Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen
Ausgabe 2/2023
Öffentliche Bekanntmachungen Zjawne wozjewjenja
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

3. Änderung zum Entgeltverzeichnis vom 01.03.2023 zur Benutzungsordnung vom 23.06.2010

1. Nutzungsentgelt für kommunale Räumlichkeiten

Objekt

Nutzungsentgelt

Betriebskosten

(Sommernutzung)

Schloss und Park

• Standesamt je Trauung

Gartensaal im Schloss

(nur Sommernutzung)

250,00 €

(Bereitstellung Blumenschmuck, Kerzen Nutzung des Flügels bzw. der Musikanlage, der Dauerausstellung und der Rasenflächen für traditionelle Bräuche)

Salon im Bade- und Küchenpavillon

80,00 €

(Bereitstellung Blumenschmuck, Kerzen, musikalische Umrahmung, Nutzung des Parks für traditionelle Bräuche)

Namensweihen

130,00 €

• Schlosssaal

Konzerte/Galerieeröffnung

5,00 €/h

18,00 €/Tag

• Kleine Galerie

Ausstellungen

3,00 €/Tag

• Schlosskeller

Tanzveranstaltungen ortsansässiger Vereine

80,00 €/Tag

Veranstaltungen im Schlosspark und im Schlosskeller – privat oder gewerblich

(für die Bereitstellung und Nutzung für Feiern oder Veranstaltungen mit Nutzungsvereinbarung)

Nutzungsentgelt

-

nur auf Antrag und mit Nutzungsvereinbarung

ab 500,00 €

- für die Nutzung kann eine Kaution in Höhe von mindestens 50% des Nutzungsentgeltes erhoben werden

-

Betriebskostenpauschale pro Nutzungstag

200,00 €

Gerätehäuser FFw

Nutzungsentgelt + Betriebskostenpauschale

Versammlungsräume der FFW- Gerätehäuser in Saritsch und Luga

40,00 €/ Tag

2. Eintritt

Eintrittsgebühren für das Schloss, einschließlich der Ausstellung „Lebenswege – Zeitenwenden“, der „Kleinen Galerie“ und Sonderausstellungen

in €

Besichtigung

Erwachsene

4,00

Schüler, Studenten, Schwerbehinderte

2,00

Kinder bis 6 Jahre

frei

Familienkarte

7,00

2 EW. + Kind/ Kinder

Minifamilie

4,00

1 EW. + Kind/ Kinder

Eintrittsgebühren der Bockwindmühle Luga

Besichtigung ohne Führung

Erwachsene

2,00

Kinder

1,50

Kinder bis 6 Jahre

frei

Eintritt Mühlenfest

Erwachsene

4,00

Kinder

1,00

Kinder bis 1,10 m

frei

3. Führungen

Themenführungen in Schloss- und Park

Geschichte, Sagen, Vogelschutz, Szene

Erwachsene

6,00

Kinder, Schwerbehinderte

3,00

Mühlenführung

Geschichte, historische Technik

Erwachsene

4,00

Kinder, Schwerbehinderte

2,00

-

Gruppenrabatt ab 25 Personen in Höhe von 10 %

-

Führungen werden ab 10 Personen angeboten. Sind weniger Teilnehmer, beträgt die Mindestgebühr 45,00 € pro Führung.

-

Führungen werden ab 10 Kinder angeboten. Sind weniger Teilnehmer, beträgt die Mindestgebühr 30,00 € pro Führung.

4. Fotolizenz/Filmaufnahmen/Fluggenehmigung Drohnen für Schloss und Park Neschwitz und die historische Bockwindmühle Luga

Fotolizenz  —  50,00 €

Filmaufnahmen/ Drohnen  —  100,00 €

5. zusätzliche Leistungen in der Parkanlage Neschwitz

-

Befahren des Parkgeländes mit Pferdekutschen, Motorrädern, Oldtimerbussen, Feuerwehrfahrzeugen u.ä.

• nur auf Anfrage und mit Zustimmung in vorgegebenen Bereichen

• Montag bis Samstag zu den Dienstzeiten

25,00 €

• außerhalb der Dienstzeiten und sonntags, zuzüglich Personalkosten Bauhof je angefangene Stunde

-

Nutzung Parkgelände für einen Sektempfang

50,00 €

-

Nutzung der Stehtische pro Tisch

8,00 €

-

Nutzung Husse für Stehtisch pro Husse

7,00 €

-

Nutzung Sektgläser

bis 10 Gläser

5,00 €

bis 20 Gläser

10,00 €

usw.

6. Fahrzeug- und Gerätekosten des Bauhofes

€/Stunde

Atego

30,00

Multicar M 26

20,00

VW Transporter

15,00

Citroen Jumper

15,00

Opel Combo

15,00

Winterdienststreuer (ohne Salz)

12,00

Schiebeschild

10,00

7. Personalkosten des Bauhofes

Eine Arbeitsstunde wird mit 45,00 €/Arbeitskraft in Rechnung gestellt.

8. Werbeanlagentafeln

- an der B 96

Tafel Gewerbetreibende 51,00 €/Jahr

Die Verfahrensweise und das Vergabeverfahren für die Belegung der Werbeanlagen wird, wie im Beschluss

Nr.: 17/III/1997 festgelegt, weiter beibehalten.

- private Werbetafeln auf kommunalen Grund- und Boden

Werbefläche bis 0,5 m²

20,00 €/Jahr

Werbefläche ab 0,5 m²

25,00 bis 100,00 €/Jahr

9. Benutzungsentgelt für die Sporthalle, das Sportlerheim und die Sportplatzflächen

Die örtlichen Sportvereine nutzen die Sportstätten bei festen Übungsstunden kostenfrei unter der Voraussetzung, dass jedes Mitglied dieser Vereine mindestens zwei freiwillige Arbeitseinsätze über 8 Stunden leistet. Der Gemeinde ist ein jährlicher Arbeitsnachweis, vorzulegen. Sind die Arbeitsstunden von einem Mitglied nicht vollständig oder gar nicht geleistet worden, hat er als Mindestersatzleistung 2,60 € pro Stunde zu entrichten. Das Guthaben soll für den Sportanlagenbereich genutzt werden.

Eingetragene Vereine mit Sitz in der Gemeinde Neschwitz können die Sporthalle als gemeindliche Einrichtungen für sportliche Veranstaltungen nutzungsentgeltfrei nutzen.

Nutzer, die nicht in gemeinnützigen Vereinen der Gemeinde oder schulischen AG’s organisiert sind, entrichten bei der Anmeldung der Veranstaltung eine Nutzungsentgelt und die Betriebskosten.

(1) Bei Veranstaltungen, die unter Aufsicht übergeordneter Leitungen (Kreis- und Landessportbund) durchgeführt werden, beträgt das Entgelt 76,00 €.

(2) Das Nutzungsentgelt ist rechtzeitig, auf das Konto der Gemeinde Neschwitz einzuzahlen.

Dieses Entgeltverzeichnis tritt rückwirkend zum 01.03.2023 in Kraft und hebt das Entgeltverzeichnis vom 18.01.2022 auf.

ausgefertigt:

Neschwitz, den 15.02.2023

Gerd Schuster
Bürgermeister