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Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen
Ausgabe 3/2023
Öffentliche Bekanntmachungen Zjawne wozjewjenja
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Bewerber/ Bewerberinnen für das Schöffenamt- Schöffenwahlen 2023 -für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die Gemeinde Neschwitz sucht für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 Schöffen.

Interessierte Bürger/Bürgerinnen werden hiermit aufgerufen, sich bis zum

28.04.2023

für das Ehrenamt als Schöffe zu bewerben.

Das Bewerbungsformular kann in der Gemeindeverwaltung Neschwitz, Zimmer 7 bei Frau Wetzko abgeholt bzw. ausgefüllt werden oder auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden sowie ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen.

Die Strafjustiz bleibt im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt und Urteile können breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden.

Wer kann Schöffe werden?

Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (01.01.2024: Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter: 69 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen. Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund sowie wegen der mitunter längeren Beanspruchung an den Sitzungstagen körperliche Eignung.

Wer kann sich nicht als Schöffe bewerben?

Unter anderem Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.

Ebenfalls hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener.

Wie wird man Schöffe?

Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden für fünf Jahre gewählt.

Für die Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter aufgestellt.

Jeder Interessierte kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde oder dem für ihn zuständigen Jugendamt formlos als Schöffe bewerben.

Um Rückfragen zu vermeiden, sollten möglichst genaue Angaben zur Person enthalten sein.

Der Gemeinderat bzw. der Jugendhilfeausschuss entscheidet bis spätestens 30. Juni 2023, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Schuster
Bürgermeister