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Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen
Ausgabe 3/2024
Öffentliche Bekanntmachungen Zjawne wozjewjenja
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2024

Anwesend: 11 Gemeinderäte und Bürgermeister

Beschluss – Nr.: 54/III/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die 4. Änderung des Entgeltverzeichnisses zur Benutzungsordnung vom 22.06.2010 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

4. Änderung zum Entgeltverzeichnis zum 01.01.2024

zur Benutzungsordnung vom 22.06.2010

1. Nutzungsentgelt für kommunale Räumlichkeiten

Objekt

Nutzungsentgelt

Betriebskosten

(Sommernutzung)

Schloss und Park

• Standesamt je Trauung

Gartensaal im Schloss

(nur Sommernutzung)

250,00 €

(Bereitstellung Blumenschmuck, Kerzen

Nutzung des Flügels bzw. der Musikanlage, der Dauerausstellung und der Rasenflächen für traditionelle Bräuche)

Salon im Bade- und Küchenpavillon

80,00 €

(Bereitstellung Blumenschmuck, Kerzen, musikalische Umrahmung, Nutzung des Parks für traditionelle Bräuche)

Namensweihen

130,00 €

• Schlosssaal

Konzerte/ Galerieeröffnung

5,00 €/h

18,00 €/Tag

• Kleine Galerie

Ausstellungen

3,00 €/Tag

• Schlosskeller

Tanzveranstaltungen ortsansässiger Vereine

80,00 €/Tag

Veranstaltungen im Schlosspark und im Schlosskeller – privat oder gewerblich

(für die Bereitstellung und Nutzung für Feiern oder Veranstaltungen mit Nutzungsvereinbarung)

Nutzungsentgelt

-

nur auf Antrag und mit Nutzungsvereinbarung ab

500,00 €

-

für die Nutzung kann eine Kaution in Höhe von mindestens 50% des Nutzungsentgeltes erhoben werden

-

Betriebskostenpauschale pro Nutzungstag

300,00 €

Gerätehäuser FFw

Nutzungsentgelt + Betriebskostenpauschale

Versammlungsräume der FFW-Gerätehäuser in Saritsch und Luga

40,00 €/Tag

2. Eintritt

Eintrittsgebühren für das Schloss, einschließlich der Ausstellung „Lebenswege – Zeitenwenden“, der „Kleinen Galerie“ und Sonderausstellungen

in €

Besichtigung

Erwachsene

4,00

Schüler, Studenten, Schwerbehinderte

2,00

Kinder bis 6 Jahre

frei

Eintrittsgebühren der Bockwindmühle und Scharfrichterhaus Luga

Eintritt Mühlenfest

Erwachsene

5,00

Kinder

1,00

Kinder bis 1,10 m

frei

3. Führungen

Themenführungen in Schloss- und Park

Geschichte, Sagen, Vogelschutz, Szene

Erwachsene

6,00

Kinder, Schwerbehinderte

3,00

Führung Windmühle und Scharfrichterhaus

Geschichte, historische Technik

Erwachsene

6,00

Kinder, Schwerbehinderte

2,00

-

Gruppenrabatt ab 25 Personen in Höhe von 10 %

-

Führungen werden ab 10 Personen angeboten. Sind weniger Teilnehmer, beträgt die Mindestgebühr 60,00 € pro Führung.

4. Fotolizenz/Filmaufnahmen/Fluggenehmigung Drohnen für Schloss und Park Neschwitz und die historische Bockwindmühle Luga

Fotolizenz

ab 50,00 €

Filmaufnahmen/ Drohnen

ab 100,00 €

5. zusätzliche Leistungen in der Parkanlage Neschwitz

-

Befahren des Parkgeländes mit Pferdekutschen, Motorrädern, Oldtimerbussen, Feuerwehrfahrzeugen u.ä.

o

nur auf Anfrage und mit Zustimmung in vorgegebenen Bereichen

o

Montag bis Samstag zu den Dienstzeiten  — 25,00 €

o

außerhalb der Dienstzeiten und sonntags, zuzüglich Personalkosten Bauhof je angefangene Stunde

-

Nutzung Parkgelände für einen Sektempfang

50,00 €

-

Nutzung der Stehtische pro Tisch

8,00 €

-

Nutzung Husse für Stehtisch pro Husse

7,00 €

-

Nutzung Sektgläser

bis 10 Gläser

5,00 €

bis 20 Gläser

10,00 €

usw. …

6. Fahrzeug- und Gerätekosten des Bauhofes

€/ Stunde

Multicar

25,00

VW Transporter

20,00

Citroen Jumper

20,00

Renault

20,00

Winterdienststreuer (ohne Salz) 1

2,00

Schiebeschild

10,00

7. Personalkosten des Bauhofes

Eine Arbeitsstunde wird mit 45,00 €/ Arbeitskraft in Rechnung gestellt.

8. Werbeanlagentafeln

- an der B 96

Tafel

Gewerbetreibende

51,00 €/Jahr

Die Verfahrensweise und das Vergabeverfahren für die Belegung der Werbeanlagen wird, wie im Beschluss

Nr.: 17/III/1997 festgelegt, weiter beibehalten.

- private Werbetafeln auf kommunalen Grund- und Boden

Werbefläche bis 0,5 m²

20,00 €/Jahr

Werbefläche ab 0,5 m²

25,00 bis 100,00 €/Jahr

9. Benutzungsentgelt für die Sporthalle, das Sportlerheim und die Sportplatzflächen

Die örtlichen Sportvereine nutzen die Sportstätten bei festen Übungsstunden kostenfrei unter der Voraussetzung, dass jedes Mitglied dieser Vereine mindestens zwei freiwillige Arbeitseinsätze über 8 Stunden leistet. Der Gemeinde ist ein jährlicher Arbeitsnachweis, vorzulegen. Sind die Arbeitsstunden von einem Mitglied nicht vollständig oder gar nicht geleistet worden, hat er als Mindestersatzleistung 2,60 € pro Stunde zu entrichten. Das Guthaben soll für den Sportanlagenbereich genutzt werden.

Eingetragene Vereine mit Sitz in der Gemeinde Neschwitz können die Sporthalle als gemeindliche Einrichtungen für sportliche Veranstaltungen nutzungsentgeltfrei nutzen.

Nutzer, die nicht in gemeinnützigen Vereinen der Gemeinde oder schulischen AG’s organisiert sind, entrichten bei der Anmeldung der Veranstaltung eine Nutzungsentgelt und die Betriebskosten.

Sporthalle

Vereine der Gemeinde Neschwitz

andere Vereine

Nutzungsentgelt

kein

60,00 €/ Tag

Betriebskosten/-pauschale

100%

40,00 €/ Tag

(1) Bei Veranstaltungen, die unter Aufsicht übergeordneter Leitungen (Kreis- und Landessportbund) durchgeführt werden, beträgt das Entgelt 76,00 €.

(2) Das Nutzungsentgelt ist rechtzeitig, auf das Konto der Gemeinde Neschwitz einzuzahlen.

Dieses Entgeltverzeichnis tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft und hebt das Entgeltverzeichnis vom 01.03.2023 auf.

ausgefertigt:

Neschwitz, den 13.03.2024

Gerd Schuster
Siegel
Bürgermeister

Beschluss – Nr.: 55/III/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Reparatur der Huber- Anlage in der Kläranlage Neschwitz wie folgt:

-

Materiallieferung über Fa. Huber Technology, Industriepark Erasbach A1 in 92334 Berching in Höhe von 15.260,77 €

-

Arbeitsleistung zum Wechsel des Sandklassierer über Fa. Schenke Anlagenbau, Deckenpfronner Str. 1, 02627 Weißenberg in Höhe von 1.748,11 €

Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen