Die schriftliche Anzeige für das Hexenbrennen ist bis Freitag, den 25.04.2025 in der Gemeindeverwaltung Neschwitz abzugeben. Nutzen Sie dazu das Formular auf unserer Homepage / Formularservice: „Anzeige Traditionsfeuer“.
Es ist ein Verantwortlicher für Ordnung und Sicherheit sowie für die Organisation der Brandwache des Platzes zu benennen. Die telefonische Erreichbarkeit des Verantwortlichen (Mobiltelefon) ist abzusichern.
Eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer über die Duldung des Vorhabens hat durch den Verantwortlichen eigenständig zu erfolgen.
Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass die „Hexenhaufen“ aus Gründen des Naturschutzes frühestens fünf Tage vor dem 30. April auf den endgültigen Standort umzusetzen sind.
Es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Gehölzen einzuhalten.
Für das Abbrennen auf Hexenhaufen sind lediglich Materialien zugelassen, die keine Giftstoffe enthalten oder beim Verbrennen entwickeln (unbehandeltes Holz, Baum- und Heckenverschnitt).
Wir bitten alle Einwohner um Beachtung!
Für die Entsorgung von überfälligem Hausrat sind die Sperrmüllsammlungen des Landkreises Bautzen zu nutzen.
Es werden auch dieses Jahr wieder Kontrollen durchgeführt.
Nach dem Hexenbrennen ist der Platz zu beräumen und ordentlich zu hinterlassen.
Zuwiderhandlungen werden geahndet und anfallende Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch einmal auf den Begriff Traditionsfeuer eingehen. Was sind Traditionsfeuer?
Die Traditionspflege steht im Vordergrund und ist wichtig in unserer schnelllebigen Zeit. Alle Menschen, Jung und Alt, Alteingesessene sowie Neubürger und Auswärtige freuen sich wie jedes Jahr auf das gemütliche Treffen um das Feuer. Ausgelassenheit, Fröhlichkeit und Unterhaltung sollten die vornehmlich anzutreffenden Wesensmerkmale sein.
Die Traditionsfeuer beruhen auf überliefertem Brauchtum (z.B. Hexen-, Sonnenwend- und Johannisfeuer). Sie haben nicht die Verbrennung von Abfällen zum Ziel und dienen der Pflege von Tradition und Brauchtum.
Traditionsfeuer stehen unmittelbar in zeitlichem Zusammenhang zum Tag des Ereignisses und werden auch in diesem Zeitraum durchgeführt (z.B. Hexenfeuer: am 30. April)
Die Feuer werden herkömmlich von in der Ortsgemeinschaft verankerten Organisatoren und Vereinen ausgerichtet und sind im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen für jedermann zugänglich.
Traditionsfeuer sind der Verwaltungsgemeinschaft Neschwitz-Puschwitz anzuzeigen.
Wird dagegen von Gartenbesitzern, im privaten Kreis, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Einrichtungen brennbares Material entzündet, handelt es sich nicht um ein Traditionsfeuer, nur weil dies regelmäßig, z.B. am 30.04. geschieht.