Anwesend: 8 Gemeinderäte und Bürgermeisterin,
Beschluss – Nr.: 7 / III / 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Eintragung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrtrechtes in das Grundbuch des Flurstücks Nr. 813a der Gemarkung Neschwitz, unter der Voraussetzung der Gewährung der Eintragung eines Geh- und Fahrtrechtes über Flurstück 93 Gemarkung Neschwitz zugunsten der Gemeinde Neschwitz.
Die Bürgermeisterin Juliane Mazalla wird ermächtigt alle Handlungen die zur Eintragung der Dienstbarkeit nötig sind durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen
Beschluss – Nr.: 8 / III / 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Änderung den Sitzungsbeginn aller Gemeinderatssitzungen / Ausschüsse des Gemeinderates für die Monate März bis Dezember 2026 auf 18.30 Uhr festzulegen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen
Beschluss – Nr.: 9 / III / 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß beigefügter Anlage zu.
Anlage zu Beschlussvorlage – Nr. 6/II/2026
Geldspende, Produkt: 28.10.01.00, Verwendungszweck: Spende für Schloss
Spende anonym | 09.03.2026 | 40,00 Euro |
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen