Verteilungsplan: 3 Jahre a 2,20€/ha Pacht und 5€/ha Reinertrag
Achtung: Der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monates ab Veröffentlichung der Feststellung des Verteilungsplanes schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers mit allen zur Auszahlung erforderlichen Angaben (Nachweis der Auszahlungsberechtigung, aktuelle Anschrift, Kontoverbindung) geltend gemacht wird. Die Veröffentlichung des Verteilungsplanes für das jeweilige Jahr erfolgt in der Gemeindezeitung und durch Aushang in der jeweiligen Gemeinde.
Für die Bearbeitung melden Sie sich bitte beim Jagdvorsteher.
Mit freundlichen Grüßen