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Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen
Ausgabe 4/2024
Öffentliche Bekanntmachungen Zjawne wozjewjenja
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Aus dem Fundbüro

Am 01.04.2024 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz ein Autoschlüssel abgegeben.

Gefunden:

31.03.2024

Fundort:

Schlosspark Neschwitz

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate. Die Verwaltungskosten für die Aufbewahrung einer Fundsache betragen 5,00 € und sind mit Erhalt des Fundgegenstandes zu entrichten.

Sandra Koch
Fundbüro