Am 01.04.2024 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz ein Autoschlüssel abgegeben.
| Gefunden: | 31.03.2024 |
| Fundort: | Schlosspark Neschwitz |
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate. Die Verwaltungskosten für die Aufbewahrung einer Fundsache betragen 5,00 € und sind mit Erhalt des Fundgegenstandes zu entrichten.