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Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen
Ausgabe 4/2025
Öffentliche Bekanntmachungen Zjawne wozjewjenja
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.04.2025

Anwesend: 14 Gemeinderäte und Bürgermeister,

Beschluss – Nr.: 26 / IV / 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt, die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung ab sofort regelmäßig um den Punkt „Aktuelle Informationen zum Haushalt“ zu erweitern. Der Bürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass in jeder Sitzung über aktuelle Entwicklungen zur Haushaltslage berichtet wird:

aktueller Tagesabschluss (Stand der Bankkonten/ Barkasse)

Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung (IFR-Berichte als Anlage zur Einladung)

wesentliche Veränderungen zum Vormonat (Rechnungseingänge, Erfüllungsstand, Einnahmen, Vertragsabschlüsse, Aufträge, Mehrkosten usw.)

Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen

Beschluss – Nr.: 27 / IV / 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz fasst den Grundsatzbeschluss zur Einbringung von Abwasseranlagen der Gemeinde Neschwitz in einen Zweckverband. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Auswirkungen eines Verbandbeitritts gegenüber der derzeitigen Eigenerbringung der Abwasserentsorgung zu analysieren sowie Verhandlungen zu einem etwaigen Beitritt in einen Verband aufzunehmen. Die Ergebnisse sowie ggf. daraus resultierende Beschlüsse und Verträge sind dem Gemeinderat zur Entscheidungsfindung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

Beschluss – Nr.: 28 / IV / 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt, folgende Grundstücke und Gebäude bewerten zu lassen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Verkauf anzubieten:

ehemaliges Rittergut in Neschwitz, mit den Flurstücken 84/5, 84/6, 84/11, 84/12 und 84/13,

Gemarkung Neschwitz.

Der Bürgermeister wird beauftragt:

die Grundstücke einschließlich darauf befindlicher Gebäude in einen verkaufsfähigen Zustand zu bringen (Beräumung),

eine Wertermittlung zu veranlassen,

Kaufangebote einzuholen (ggfs. unter Hinzuziehung eines Immobilienbüros),

vierteljährlich dem Gemeinderat zum Stand der Umsetzung zu berichten, beginnend am 30.06.2025 und

einen Beschlussvorschlag zur Veräußerung dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung

Die Beschlussvorlage Nr.: 29 / IV / 2025 wurde vertagt.

Beschluss – Nr.: 30 / IV / 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß beigefügter Anlage zu.

Produkt: 12.60.00.00 Brandschutz

Verwendungszweck: Spende für Förderung der Jugendfeuerwehr

Bestattungshaus

Annabell Wandelt

20.03.2025

200,00 €

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen