Tute wozjewjenje informuje wo wólbnej dobje, wo wólbnych wobwodach a rumnosćach kaž tež wo wašnju hłosowanja.
Woler/ka móže při wólbach wjesnjanosty/měšćanosty/krajneho rady po jednym hłosu, při wólbach gmejnskeje rady/sydlišćoweje rady/wokrjesneho sejmika po třoch hłosach wotedać.
Móžeće jenož kandidatki/kandidatow wolić, kotřiž su na hłosowanskim lisćiku mjenowani. Jeli je so jenož jedyn abo njeje so žadyn wólbny namjet schwalił, abo jeli su so za wólby do gmejnskeje/sydlišćoweje rady resp. wokrjesneho sejmika wjacore wólbne namjety schwalili, kotrež pak wučinjeja dohromady mjenje kandidat(k)ow hač dwě třećinje městnow, kiž maja so wobsadźić, hodźa so nimo na hłosowanskim lisćiku mjenowanych kandidatow tež druhe wosoby přez jasne pomjenowanje wolić.
Kóžda wólbokmana wosoba smě jenož w tym wólbnym wobwodźe wolić, hdźež je do wolerskeho zapisa zapisana, chiba zo wobsedźi wólbny lisćik.
Wólbna zdźělenka kaž tež hamtski personalny wupokaz abo pućowanski pas matej so na wólby sobu přinjesć.
Wozjewjenje wobsahuje nimo toho informacije wo postupowanju, hdyž z listom woliće.. Wólbny akt, ličenje a zwěsćenje wuslědka wólbowwe wólbnym wobwodźe su zjawne.
| 1. | Am Sonntag, dem 09. Juni 2024 finden gleichzeitig | |
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| - | die Wahl zum Europäischen Parlament |
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| - | die Kreistagwahl und die Gemeinderatswahl (Kommunalwahlen) |
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| statt. | |
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| Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. | |
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| 2. | Die Gemeinde ist in folgende zwei Wahlbezirke und einen Briefwahlvorstand für die Gemeinden Neschwitz und Puschwitz eingeteilt: | |
| Nr. des Wahlbezirks | Abgrenzung | Lage des Wahlraums |
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| 001 | Neschwitz, Caßlau, Doberschütz, Holscha, Holschdubrau, Kleinholscha, Lissahora, Lomske, Neudorf, Übigau und Zescha | Feuerwehrgerätehaus Neschwitz Bahnhofstraße 6 02699 Neschwitz | barrierefrei |
| 002 | Saritsch, Krinitz, Loga, Luga, Pannewitz und Weidlitz | Feuerwehrgerätehaus Saritsch Zum Herrenhaus 28 02699 Neschwitz | barrierefrei |
| 003 | BWV - Briefwahlvorstand Neschwitz und Puschwitz | Sitzungssaal des Rathauses, Bahnhofstraße 1, 02699 Neschwitz | nicht barrierefrei |
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| In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 18.05.2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. | |
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| Der gemeinsame Briefwahlvorstand für die Gemeinden Neschwitz und Puschwitz tritt zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses für die Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen um 15:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Bahnhofstraße 1, 02699 Neschwitz zusammen. | |
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| 3. | Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. | |
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| - | Die Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament sind von weißlicher Farbe. |
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| - | Die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sind von gelber Farbe. |
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| - | Die Stimmzettel für die Kreistagswahl sind von rosa Farbe. |
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| Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt. | |
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| Bei der Wahl zum Europäischen Parlament | |
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| 4. | Jeder Wähler hat eine Stimme. | |
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| Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. | |
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| Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. | |
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| 5. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. | |
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| Bei der Gemeinderatswahl und Kreistagswahl: | |
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| 6. | Jeder Wähler hat drei Stimmen. | |
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| Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer: | |
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| 1. | die für den Wahlkreis zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe ihrer Bezeichnung und in der gemäß § 19 Abs. 5 und 6 SächsKomWO bestimmten Reihenfolge, |
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| 2. | die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und bei der Kreistagswahl Postleitzahl und Wohnort entsprechend nach § 20 Abs. 1 SächsKomWO in der zugelassenen Reihenfolge. |
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| 7. | Es findet Verhältniswahl statt, so können nur Bewerber gewählt werden, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (Panaschieren) und einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren). | |
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| Der Wahlberechtigte gibt dabei seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den oder die Bewerber, dem oder denen er seine Stimme(n) geben will, durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet. | |
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| 8. | Jeder Wähler kann – außer er besitzt einen Wahlschein – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. | |
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| Das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine sind verboten. | |
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| 9. | Wer einen Wahlscheinhat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlkreises/Wahlgebietes in seiner Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. | |
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| Für die Europawahl gilt: | |
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| Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, | |
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| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder |
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| b) | durch Briefwahl |
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| teilnehmen. | |
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| 10. | Wer durch Briefwahlwählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag), dem Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt, so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. | |
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| 11. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. | |
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| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). | |
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| 12. | Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk bzw. des Briefwahlvorstandes sind öffentlich. | |
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| Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. | |
Neschwitz, 16.05.2024