Anwesend: 13 Gemeinderäte und Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 58 / V / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Straßenversieglung in Luga - Dorfstraße an die Firma Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Ruhrstraße 14 in 63452 Hanau in Höhe von 25.578,81 €.
Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Beschlussvorlagen-Nr.: 59 - 61 / V / 2024 wurden mehrheitlich vom Gemeinderat abgesetzt.
Beschluss-Nr.: 62 / V / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der beigefügten Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Königswartha zur Übernahme des Standesamtes und Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes „Neschwitz – Königswartha“, zum 01.01.2025, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landratsamt Bautzen, zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen und der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bautzen zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Beschluss-Nr.: 63 / V / 2024 | ||
| Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt folgenden Flächentausch mit Herrn Wolfgang Schönbroth-Rühl und Frau Ute Schönbroth- Rühl, OT Weidlitz Nr. 1 in 02699 Neschwitz: | ||
| • | Die Gemeinde Neschwitz übernimmt von Herrn Wolfgang Schönbroth-Rühl und Frau Ute Schönbroth-Rühl folgende Flurstücke der Gemarkung Pannewitz: | |
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| o | 493/ 1; 493/ 3 und 493/ 4, Gemarkung Pannewitz |
| • | Die Gemeinde Neschwitz übergibt an Herrn Wolfgang Schönbroth-Rühl und Frau Ute Schönbroth-Rühl folgende Grundstücke der Gemarkung Pannewitz: | |
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| o | 490/ 3; 556/ 1; 557/ 1; 563/ 1 und 563/ 2, Gemarkung Pannewitz |
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Tauschhandlungen durchzuführen.
Der Beschluss 2 / I / 2023 wird damit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss-Nr.: 64 / V / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß beigefügter Anlage zu.
Anlage zu Beschluss-Nr. 64 / V / 2024
Geldspenden
Produkt: 12.60.00.00 – Brandschutz
Verwendungszweck: Spende für Jugendfeuerwehr
| Schudack PV GmbH | 07.05.2024 | 100,00 € |
Abstimmungsergebnis: einstimmig