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Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen
Ausgabe 5/2024
Öffentliche Bekanntmachungen Zjawne wozjewjenja
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.05.2024

Anwesend: 13 Gemeinderäte und Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 58 / V / 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Straßenversieglung in Luga - Dorfstraße an die Firma Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Ruhrstraße 14 in 63452 Hanau in Höhe von 25.578,81 €.

Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Beschlussvorlagen-Nr.: 59 - 61 / V / 2024 wurden mehrheitlich vom Gemeinderat abgesetzt.

Beschluss-Nr.: 62 / V / 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der beigefügten Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Königswartha zur Übernahme des Standesamtes und Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes „Neschwitz – Königswartha“, zum 01.01.2025, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landratsamt Bautzen, zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen und der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bautzen zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss-Nr.: 63 / V / 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt folgenden Flächentausch mit Herrn Wolfgang Schönbroth-Rühl und Frau Ute Schönbroth- Rühl, OT Weidlitz Nr. 1 in 02699 Neschwitz:

Die Gemeinde Neschwitz übernimmt von Herrn Wolfgang Schönbroth-Rühl und Frau Ute Schönbroth-Rühl folgende Flurstücke der Gemarkung Pannewitz:

o

493/ 1; 493/ 3 und 493/ 4, Gemarkung Pannewitz

Die Gemeinde Neschwitz übergibt an Herrn Wolfgang Schönbroth-Rühl und Frau Ute Schönbroth-Rühl folgende Grundstücke der Gemarkung Pannewitz:

o

490/ 3; 556/ 1; 557/ 1; 563/ 1 und 563/ 2, Gemarkung Pannewitz

Der Bürgermeister wird ermächtigt die Tauschhandlungen durchzuführen.

Der Beschluss 2 / I / 2023 wird damit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss-Nr.: 64 / V / 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß beigefügter Anlage zu.

Anlage zu Beschluss-Nr. 64 / V / 2024

Geldspenden

Produkt: 12.60.00.00 – Brandschutz

Verwendungszweck: Spende für Jugendfeuerwehr

Schudack PV GmbH

07.05.2024

100,00 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig