Anwesend:
13 Gemeinderäte und Bürgermeister
Beschlussvorlage – Nr.: 20/VI/2023 – abgesetzt
Beschluss-Nr.: 21/VI/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der überplanmäßigen Auszahlung für die Ingenieurleistung – Objektplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte der Verwaltungsgemeinschaft Neschwitz – Puschwitz in Neschwitz, an das Planungsbüro Bauplanung Bautzen GmbH, Kirchplatz 4 in 02625 Bautzen in Höhe von 75.803,95 € zu.
Grundlage ist der HOAI-Vertrag vom 18.01.2022 / 18.08.2022 und die darin getroffenen Festlegungen. Die Auszahlung ist unabweislich. Deckungsquelle sind die Mehreinzahlungen aus der allgemeinen Schlüsselzuweisung und die Beteiligung der Gemeinde Puschwitz nach Einwohneranteil.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
Beschluss-Nr.: 22/VI/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der überplanmäßigen Auszahlung für die Ingenieurleistungen – Tragwerksplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte der Verwaltungsgemeinschaft Neschwitz – Puschwitz in Neschwitz, an das Planungsbüro Bauplanung Bautzen GmbH, Kirchplatz 4 in 02625 Bautzen in Höhe von 15.164,71 € zu.
Grundlage ist der HOAI-Vertrag vom 30.03.2022 und die darin getroffenen Festlegungen. Die Auszahlung ist unabweislich. Deckungsquelle sind die Mehreinzahlungen aus der allgemeinen Schlüsselzuweisung und die Beteiligung der Gemeinde Puschwitz nach Einwohneranteil.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
Beschluss-Nr.: 23/VI/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der überplanmäßigen Auszahlung für die Ingenieurleistungen – Technische Gebäudeausrüstungen für den Neubau einer Kindertagesstätte der Verwaltungsgemeinschaft Neschwitz – Puschwitz in Neschwitz, an das Planungsbüro Bauplanung Bautzen GmbH, Kirchplatz 4 in 02625 Bautzen in Höhe von 51.130,14 € zu.
Grundlage ist der HOAI-Vertrag vom 30.03.2022 und die darin getroffenen Festlegungen. Die Auszahlung ist unabweislich. Deckungsquelle sind die Mehreinzahlungen aus der allgemeinen Schlüsselzuweisung und die Beteiligung der Gemeinde Puschwitz nach Einwohneranteil.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
Beschluss-Nr.: 24/VI/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt den überplanmäßigen Auszahlungen für die Ingenieurleistungen – Außenanlagen für den Neubau einer Kindertagesstätte der Verwaltungsgemeinschaft Neschwitz – Puschwitz in Neschwitz, an das Planungsbüro Bauplanung Bautzen GmbH, Kirchplatz 4 in 02625 Bautzen in Höhe von 1.986,21 € zu.
Grundlage ist der HOAI-Vertrag vom 30.03.2022 und der darin getroffenen Festlegungen. Die Auszahlung ist unabweislich. Deckungsquelle sind die Mehreinzahlungen aus der allgemeinen Schlüsselzuweisung und der Anteil der Gemeinde Puschwitz nach Einwohneranteil.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
Beschluss-Nr.: 25/VI/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß beigefügter Anlage zu.
Anlage
| Produkt: | 12.60.00.00 Brandschutz |
| Verwendungszweck: | Beschaffung einer ortsunabhängigen Stromversorgungsquelle für die umfangreiche Vereins- und Jugendfeuerwehrarbeit |
| Kreissparkasse Bautzen | 30.05.2023 | 3.000,00 € |
| 28.10.01.00 Gebäude im Schlosspark | |
| Verwendungszweck: | Barockschloss |
| Spendenbox | 25.05.2023 | 50,00 € |
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen