Anwesend: 9 Gemeinderäte und Bürgermeister,
ab Tagesordnungspunkt 5) BV 66/VI/2024 – 10 Gemeinderäte und Bürgermeister
Beschluss – Nr.: 65 / VI / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Aufhebung des Verfahrens zur Erstellung des Bebauungsplanes „Alte Butte“ in Holscha.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss – Nr.: 66 / VI / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Gerüstbauarbeiten – Los 1, der Baumaßnahme Sanierung des Daches der Grundschule in Neschwitz, an die Firma Gerüstbau Jokusch, Wittichenauer Straße 26 in 02699 Königswartha in Höhe von 14.272,97 €. Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung
Beschluss – Nr.: 67 / VI / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Dachdecker-/ Dachklempnerarbeiten – Los 2, der Baumaßnahme Sanierung des Daches der Grundschule in Neschwitz, an die Firma Dachdeckermeisterbetrieb Rehor GmbH, Königswarthaer Straße 21 in 01920 Ralbitz- Rosenthal in Höhe von 67.329,32 €. Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung
Beschluss – Nr.: 68 / VI / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Blitzschutzarbeiten – Los 4 der Baumaßnahme Sanierung des Daches der Grundschule in Neschwitz an die Firma Elektro- Heidan, Inh. Robert Bartsch, OT Luga - Im Gutshof 8 in 02699 Neschwitz in Höhe von 4.149,65 €. Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung
Beschluss – Nr.: 69 / VI / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Zusatzleistungen für die Digitalisierung der öffentlichen Straßen der Gemeinde an die Firma Ginger Lehmann + Partner Erfurt, Schwerborner Straße 1 in 99086 Erfurt in Höhe von 8996,40 €. Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO
geprüft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss – Nr.: 70 / VI / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz gibt zum Vorentwurf für die Teilfortschreibung „Wind“ der 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes 2020 folgende Hinweise und Bedenken:
| - | keine Eingriffe in Schutzgebiete (Arten- und Biotopschutz), zusammenhängende Waldgebiete (Waldmehrung, Waldschutz) oder regionale Grünzüge und Grünzäsuren, speziell: | |
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| - | Waldgebiet „Hahneberg“ sowie |
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| - | Nähe zum Naturschutzgebiet „Caßlauer Wiesenteiche“, Bereich zwischen den Orten Neschwitz – Zescha – Caßlau |
| - | Bevorzugung von vorbelasteten Flächen (z.B. Deponien, Halden, Abstellplätze, versiegelte Flächen, ehem. Industriegebiete) und Böden geringer Qualität (Bemessung 1. an Hand von Bodenpunkten – Ackerland 30 Punkte bzw. Grünland 30 Punkte oder 2. Bewirtschaftung durch den Eigentümer erschwert) | |
| - | Beitrag zur regionalen Wertschöpfung | |
| - | Dokumentation der Entwicklung des Naturhaushaltes auf der Anlagenfläche, mit geeignetem Monitoring durch den Investor (z.B. Expertenbegehung zur Zustandserkennung der Fläche vor und nach der Errichtung für Vergleichsdaten der Tier- und Pflanzenentwicklung) | |
| - | frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der Effekte, wie die Bürgerinnen und Bürger an den Vorhaben beteiligt werden können | |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss – Nr. 71 / VI / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß beigefügter Anlage zu.
Geldspende
Produkt: 12.60.00.00 Brandschutz
Verwendungszweck: Spende für Jugendfeuerwehr Neschwitz
| Georg Peter, Hausmeisterdienst, 02627 Radibor | 06.06.2024 | 50,00 € |
Abstimmungsergebnis: einstimmig