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Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen Zjawne wozjewjenja
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.06.2024

Anwesend: 9 Gemeinderäte und Bürgermeister,

ab Tagesordnungspunkt 5) BV 66/VI/2024 – 10 Gemeinderäte und Bürgermeister

Beschluss – Nr.: 65 / VI / 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Aufhebung des Verfahrens zur Erstellung des Bebauungsplanes „Alte Butte“ in Holscha.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Beschluss – Nr.: 66 / VI / 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Gerüstbauarbeiten – Los 1, der Baumaßnahme Sanierung des Daches der Grundschule in Neschwitz, an die Firma Gerüstbau Jokusch, Wittichenauer Straße 26 in 02699 Königswartha in Höhe von 14.272,97 €. Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung

Beschluss – Nr.: 67 / VI / 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Dachdecker-/ Dachklempnerarbeiten – Los 2, der Baumaßnahme Sanierung des Daches der Grundschule in Neschwitz, an die Firma Dachdeckermeisterbetrieb Rehor GmbH, Königswarthaer Straße 21 in 01920 Ralbitz- Rosenthal in Höhe von 67.329,32 €. Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung

Beschluss – Nr.: 68 / VI / 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Blitzschutzarbeiten – Los 4 der Baumaßnahme Sanierung des Daches der Grundschule in Neschwitz an die Firma Elektro- Heidan, Inh. Robert Bartsch, OT Luga - Im Gutshof 8 in 02699 Neschwitz in Höhe von 4.149,65 €. Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung

Beschluss – Nr.: 69 / VI / 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Zusatzleistungen für die Digitalisierung der öffentlichen Straßen der Gemeinde an die Firma Ginger Lehmann + Partner Erfurt, Schwerborner Straße 1 in 99086 Erfurt in Höhe von 8996,40 €. Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO

geprüft.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Beschluss – Nr.: 70 / VI / 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz gibt zum Vorentwurf für die Teilfortschreibung „Wind“ der 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes 2020 folgende Hinweise und Bedenken:

-

keine Eingriffe in Schutzgebiete (Arten- und Biotopschutz), zusammenhängende Waldgebiete (Waldmehrung, Waldschutz) oder regionale Grünzüge und Grünzäsuren, speziell:

-

Waldgebiet „Hahneberg“ sowie

-

Nähe zum Naturschutzgebiet „Caßlauer Wiesenteiche“, Bereich zwischen den Orten Neschwitz – Zescha – Caßlau

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Bevorzugung von vorbelasteten Flächen (z.B. Deponien, Halden, Abstellplätze, versiegelte Flächen, ehem. Industriegebiete) und Böden geringer Qualität (Bemessung 1. an Hand von Bodenpunkten – Ackerland 30 Punkte bzw. Grünland 30 Punkte oder 2. Bewirtschaftung durch den Eigentümer erschwert)

-

Beitrag zur regionalen Wertschöpfung

-

Dokumentation der Entwicklung des Naturhaushaltes auf der Anlagenfläche, mit geeignetem Monitoring durch den Investor (z.B. Expertenbegehung zur Zustandserkennung der Fläche vor und nach der Errichtung für Vergleichsdaten der Tier- und Pflanzenentwicklung)

-

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der Effekte, wie die Bürgerinnen und Bürger an den Vorhaben beteiligt werden können

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Beschluss – Nr. 71 / VI / 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß beigefügter Anlage zu.

Geldspende

Produkt: 12.60.00.00 Brandschutz

Verwendungszweck: Spende für Jugendfeuerwehr Neschwitz

Abstimmungsergebnis: einstimmig