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Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen
Ausgabe 7/2025
Öffentliche Bekanntmachungen Zjawne wozjewjenja
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Neues aus dem Fundbüro

Am 04.06.2025 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz ein silberfarbenes Klappfahrrad abgegeben.

Gefunden: 20.03.2025

Fundort: Zeschaer Straße in 02699 Neschwitz

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate. Die Verwaltungskosten für die Aufbewahrung einer Fundsache betragen 5,00 € und sind mit Erhalt des Fundgegenstandes zu entrichten.

Sandra Koch
Fundbüro