Am 04.06.2025 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz ein silberfarbenes Klappfahrrad abgegeben.
Gefunden: 20.03.2025
Fundort: Zeschaer Straße in 02699 Neschwitz
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate. Die Verwaltungskosten für die Aufbewahrung einer Fundsache betragen 5,00 € und sind mit Erhalt des Fundgegenstandes zu entrichten.