Regionalmanagement des Leader-Gebietes
Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Königswartha, 05.09.2023
Presseinformation
Der Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e. V. (kurz: OHTL e. V.) startet den ersten Projektaufruf der EU-Förderperiode 2023 bis 2027. Es werden 2023 rund 1 Mio. Euro EU-Fördergelder zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie in der LEADER-Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft bereitgestellt. Bis zum 30. Oktober 2023 können sich Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und nichtgewerbliche Organisationen, wie z.B. Vereine und Stiftungen, mit ihren geplanten Vorhaben um eine Unterstützung mit LEADER-Fördermitteln bewerben. Alle Informationen zu den Handlungsfeldern und Maßnahmen des 1. LEADER-Projektaufrufes sind ausführlich im Aufruftext online bereitgestellt unter: https://ohtl.de/foerderung/aufrufe-leader/
Was heißt hier LEADER? - Što rěka tu LEADER?
LEADER ist ein europäisches Förderprogramm für ländlichen Regionen, bei dem die Menschen vor Ort die Entwicklung mit eigenen Projekten gestalten können. Der Begriff hat seinen Ursprung im Französischen und steht für: Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale (kurz: LEADER). In die deutsche Sprache übertragen heißt das: „Die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.“ Bei uns in der OHTL würde man auf Sorbisch sagen: „Zwjazanje akcijow k wuwiću hospodarstwa we wjesnych kónčinach.“
Die LES ist unser Plan! - LES je naš plan!
Die LEADER-Entwicklungsstrategie für die Förderperiode 2023 bis 2027 (kurz: LES) wurde mit breiter Beteiligung vieler Akteure der OHTL-Region erarbeitet. In der Strategie sind die Beteiligungsgrundsätze, die Beschreibung der Region, ihre Potentiale und Entwicklungsbedarfe dargestellt. Daraus abgeleitet wurden strategische Ziele definiert und ein Aktionsplan mit Handlungsfeldern und konkreten Maßnahmen aufgestellt. Die LES ist die Grundlage unserer Arbeit für den regionalen Entwicklungsprozess. Die Strategie ist unter https://ohtl.de/ohtl/strategie/unsere-themen/ abrufbar.
In der LAG kann jeder mitmachen. - W LAG móže kóždy sobu činić.
LAG steht für „Lokale Aktionsgruppe“. Die langfristige und bewährte Organisationsform der LAG in unserer Region ist der Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide– und Teichlandschaft e.V.. In der OHTL-Region arbeiten lokale Akteure bereits seit 2002 nach den Prinzipien des LEADER-Ansatzes zusammen. Zu diesem Zeitpunkt wurde der OHTL e.V. gegründet. Damit kann für den LEADER-Prozess auf eine stabile Partnerschaft mit etablierten Arbeitsstrukturen zurückgegriffen werden.
Im Regionalbüro in Königswartha erfolgt im Vorfeld der Bewerbung die Beratung zur Antragstellung und den Umsetzungsmöglichkeiten der eigenen Projektidee gemäß den Zielstellungen der LEADER-Entwicklungsstrategie durch das OHTL-Regionalmanagement. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. https://ohtl.de/kontakt/
Mit freundlichen Grüßen
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Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft/OHTL e. V.
| Adresse: | Gutsstr. 4 c in 02699 Königswartha |
| Telefon: | +49 35931-165 60 |
| E-Mail: | regional@ohtl.de |
| Webseite: |
LEADER Förderperiode 2023-2027
Beginn: 05.09.2023 +++ Ende: 30.10.2023
Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2023-2027 finanzielle Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Grundlage der Zuwendung an die Regionen ist die erneute Bewerbung um den Status als LEADER-Region auf der Basis einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES).
Die Erstellung der LES erfolgte durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Basis der Ziele des Strategieplanes der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-SP) und berücksichtigt die lokalen Erfordernisse der Region. Die LAG wird in der Region OHTL gebildet durch den Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e. V. (OHTL e. V.) in Zusammenarbeit mit allen relevanten regionalen Akteuren.
Nach erfolgter Anerkennung als LEADER-Region steht der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ein Budget zur Erreichung selbst gesteckter Ziele zur Verfügung. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden ebenfalls durch die Region in der LES selbst festgelegt.
Auf Basis der LES wurde die Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft als LEADER-Region sowie als Fischereiwirtschaftsgebiet gemäß der EU-Verordnung über den Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) anerkannt.
Welche Projekte werden gefördert?
Es können Projekte gefördert werden, die den grundsätzlichen Zielen des GAP-SP sowie den Zielen der LES der Region OHTL entsprechen.
Inhalt des 1. Projektaufrufes sind folgende Maßnahmen:
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| A | Grundversorgung und Lebensqualität |
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| A 2 | Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vielfalt | 200.000 € |
| A 3 | Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung | 200.000 € |
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| B | Wirtschaft und Arbeit |
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| B 1 | Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten | 200.000 € |
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| C | Tourismus und Naherholung |
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| C 1 | Entwicklung landtouristischer Angebote | 100.000 € |
| C 2 | Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes | 100.000 € |
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| E | Wohnen |
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| E 1 | Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote | 150.000 € |
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| F | Natur und Umwelt |
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| F 2 | Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung | 50.000 € |
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| G | Aquakultur und Fischerei |
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| G 2 | Diversifizierung traditioneller Tätigkeiten sowie Vernetzung und Erzielung von Synergieeffekten innerhalb der regionalen blauen Wirtschaft | 50.000 € |
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| Summe Budget 1. Projektaufruf: | 1.050.000 € | |
Wer kann einen Projektantrag einreichen?
| • | Privatpersonen |
| • | Unternehmen (alle Projektträger, die ihr Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen) |
| • | nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B. rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften) |
| • | Lokale Aktionsgruppe LAG (OHTL e. V.) |
| • | Kommunen |
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung bewilligt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Förderhöchstbeträge zur Anwendung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der OHTL (ab Seite 96) in Verbindung mit der Richtlinie LEADER vom 12.07.2023.
Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage der aussagefähigen Projektunterlagen bewertet das Entscheidungsgremium diese nach festgelegten Auswahlkriterien und beschließt die Reihenfolge der Projekte sowie die sich daraus ergebenden Einzelprojekte entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget des Aufrufes. Nach Mitteilung der Projektauswahl an die Antragsteller erfolgt die Veröffentlichung auf der regionalen Internetseite www.ohtl.de.
In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projekt grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurde, schriftlich zur Abgabe eines förmlichen Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LRA Bautzen/ Kreisentwicklungsamt) aufgefordert. Die Vorlage des Antrages begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Prüfung des Antrages kann die Bewilligung erfolgen.
Rechtsgrundlagen:
GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023 – 2027
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/gap-strategieplan-12452.html
Richtlinie LEADER 2023 - 2027 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027-18218.html?_cp=%7B%7D
LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (Fassung vom 30.06.2022)
Laufzeit 1. Projektaufruf:
| Beginn: | 05.09.2023 |
| Ende: | 30.10.2023 |
Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 30.10.2023 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen.
Der Antragseingang wird per E-Mail bestätigt (eine Lesebestätigung stellt keine Eingangsbestätigung dar).
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 08.01.2024 statt.
Bitte denken Sie daran rechtzeitig einen Beratungstermin im Büro zu vereinbaren.
Kontakt und Information:
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes
Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Gutsstr. 4 c
02699 Königswartha
| Telefon: | 035931 16560 |
| Telefax: | 035931 16585 |
| E-Mail: | regional@ohtl.de |
| Internet: |