Anwesend: Bürgermeister Gerd Schuster
Gemeinderäte: Norbert Braun, Anita Knies, Christian Buder, Anett Pötschke, Stephanie Dreier, Mario Schmidt, Steffen Schneider, Steffen Blasius, Frank Koreng, Ramona Clauß, Roman Albrecht, Jens Engelmann, Maria Pötschke, Tino Strümpe
Der Bürgermeister Gerd Schuster verabschiedete und dankte den ausscheidenden Gemeinderäten: Frau Petra Wowtscherk, Herrn Frank Heidan, Dr. Dietrich Butter und Falk Frenzel und überreichte zur Erinnerung an die abgelaufene Legislaturperiode eine Urkunde.
Herr Arnulf Sachße, Herr Roland Lehmann und Herr Christoph Thräne waren entschuldigt.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss – Nr.: 01 / VIII / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz wählt gemäß §54 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) als Stellvertretung des Bürgermeisters Herrn Frank Koreng.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
Beschluss – Nr.: 02 / VIII / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz wählt in den Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Neschwitz – Puschwitz folgende Gemeinderäte:
| Vertreter: | Stellvertreter: |
| Herr Norbert Braun | Herr Tino Strümpe |
| Frau Anita Knies | Frau Anett Pötschke |
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
Beschluss – Nr.: 03 / VIII / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz billigt den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Doberschütz Süd“, einschließlich Begründung und Anlagen mit Stand vom 22.07.2024 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Öffentlichkeit wird von der Auslegung in Kenntnis gesetzt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Ort und Zeit öffentlich bekannt zu geben, wo der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausliegt, mit dem Hinweis, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
Beschluss – Nr.: 04 / VIII / 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz billigt die Entscheidung des Bürgermeisters zum Abschluss einer Nachtragsvereinbarung mit dem Dachdeckermeisterbetrieb Rehor GmbH, Königswarthaer Straße 21 in 01920 Ralbitz-Rosenthal in Höhe von 22.788,98 €.
Die Finanzierung des Nachtrages wird bei der Erstellung des Doppelhaushaltes 2024/ 2025 beachtet und muss durch Einsparungen im Gesamthaushalt sichergestellt werden.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen