Am 17.08.2024 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz ein dunkelgrauer Pullover (Größe S) abgegeben.
Gefunden: 17.08.2024
Fundort: Schlosspark Neschwitz – Parkbank Hauptweg, links Richtung Rondell
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate. Die Verwaltungskosten für die Aufbewahrung einer Fundsache betragen 5,00 € und sind mit Erhalt des Fundgegenstandes zu entrichten.