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Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen
Ausgabe 9/2023
Öffentliche Bekanntmachungen Zjawne wozjewjenja
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.10.2023

Anwesend: 9 Gemeinderäte und Stellv. Bürgermeister

Beschluss - Nr.: 37/X/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz hebt den Gemeinderatsbeschluss 29/VII/2023 zum Abschluss eines Contracting-Vertrages zur Wärmelieferung für die Grundschule und die Sporthalle in Neschwitz auf.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Stimmenthaltungen

Beschluss - Nr.: 38/X/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Anschaffung eines Multicar M 31 mit Schneeschild und Streugerät für den Bauhof der Gemeinde, u.a. für die Absicherung des Winterdienstes, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtaufsichtsbehörde beim Kommunalamt - Landratsamt Bautzen, für 60 Monate (Mietkauf oder Leasing), zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Beschluss nach Genehmigung umzusetzen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen

Beschluss - Nr.: 39/X/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt für den grundsätzlichen Umgang mit alternativen Energieerzeugungsanlagen auf Freiflächen die

Einhaltung folgender Mindestkriterien:

-

keine Eingriffe in Schutzgebiete (Arten- und Biotopschutz), zusammenhängende Waldgebiete (Waldmehrung, Waldschutz) oder regionale Grünzüge und Grünzäsuren

-

Bevorzugung von vorbelasteten Flächen (z.B. Deponien, Halden, Abstellplätze, versiegelte Flächen, ehem. Industriegebiete) und Böden geringer Qualität (Bemessung 1. anhand von Bodenpunkten - Ackerland 30 Punkte bzw. Grünland 30 Punkte oder 2. Bewirtschaftung vom Eigentümer erschwert)

-

speziell für Photovoltaikanlagen

• die Höhe der Traggestelle (mind. 80 cm über Boden für die Beweidung mit Schafen)

• Verbot des Einsatzes von Herbiziden und Pestiziden

• Sichtschutz durch Hecken

• Damit die Anlagen keinen landschaftsprägenden Charakter bekommen, sollen

exponierte Standorte auf gut sichtbaren Anhöhen gemieden werden.

-

Beitrag zur regionalen Wertschöpfung.

-

Die Entwicklung des Naturhaushaltes auf der Anlagenfläche sollte mit einem geeigneten Monitoring durch den Investor regelmäßig dokumentiert werden (z. B. Expertenbegehung zur Zustandserkennung der Fläche vor und nach der Errichtung für Vergleichsdaten der Tier- und Pflanzenentwicklung).

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Es muss eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Weiterhin sind Effekte zu prüfen, wie die Bürgerinnen und Bürger an den Vorhaben beteiligt werden können.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung