Am 03.09.2024 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz ein grau-weißer Plüschhund abgegeben.
Gefunden: 01.09.2024
Fundort: Kamenzer Straße-Höhe Gartenanlage
Am 17.09.2024 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz silberfarbene Kette abgegeben.
Gefunden: keine Angabe – (im Briefkasten des Rathauses eingewurfen)
Fundort: Schlosspark Neschwitz
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate. Die Verwaltungskosten für die Aufbewahrung einer Fundsache betragen 5,00 € und sind mit Erhalt des Fundgegenstandes zu entrichten.