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Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen
Ausgabe 9/2025
Öffentliche Bekanntmachungen Zjawne wozjewjenja
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Öffentliche Bekanntmachung der Wahl und Aufforderung zur Bewerbung für das Ehrenamt als Friedensrichter (m/w/d) für die Amtszeit von 2025 bis 2030 im Schiedsbezirk Neschwitz und Puschwitz

Die Gemeinde Neschwitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen ehrenamtlichen Friedenrichter (m/w/d). Der Schiedsstellenbezirk umfasst das Territorium der Gemeinden Neschwitz und Puschwitz.

Dieses Ehrenamt können Einwohner übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein sollen und Interesse an einer solchen Aufgabe haben.

Die Aufgabe des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen recht dabei von

Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt, kann auch wiedergewählt werden und muss nach der Persönlichkeit und den Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

I. Von der Berufung in das Amt des Friedensrichters zwingend ausgeschlossen sind, wer
  • als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;

  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

  • das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwaltes ausübt bzw. als Polizei- oder Justizbeamter tätig ist.

  • Personen, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind

  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

II. Friedensrichter soll nicht sein, wer:
  • bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
  • nicht im Bezirk der Schiedsstelle (Gemeinde Neschwitz oder Gemeinde Puschwitz) wohnt;
  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat und deswegen für die Ausübung des Amtes unzumutbar erscheint oder
  • für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.

Die Bewerber für das Amt des ehrenamtlichen Friedensrichters der Schiedsstelle Neschwitz-Puschwitz haben gegenüber der Gemeinde Neschwitz schriftlich zu erklären, dass die genannten Ausschlussgründe I. und II. nicht vorliegen. Es ist die Einwilligung zu erteilen, dass Auskünfte beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes eingeholt werden können. Die Einwilligung soll sich auch darauf erstrecken, dass der zuständige Vorstand des Amtsgerichtes Auskünfte einholen darf.

Wer in Neschwitz bzw. Puschwitz wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich oder per Mail (standesamt@neschwitz.de), unter Angabe von Alter, Beruf, Anschrift, genannter Erklärung/ Einwilligung und Telefonnummer bis zum

30.09.2025

bei der Gemeinde Neschwitz, Bahnhofstr. 1, 02699 Neschwitz, zu bewerben.

Auskünfte über das Amt des Friedensrichters erhalten interessierte Personen unter der Rufnummer: 035933/ 38617 oder in der Gemeindeverwaltung Neschwitz, Bahnhofstr. 1 zu den Sprechzeiten.

Gerd Schuster
Bürgermeister