Anwesend: 14 Gemeinderäte und Bürgermeister,
Beschluss – Nr.: 35 / VI / 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt das vorliegende Haushaltssicherungskonzept, Stand vom 17.05.2025, erstellt durch Prof. Gerald Svarovsky, Kommunal-, Haushalts- und Arbeitsmarktberatung, Kirchgasse 6 in 01877 Bischofswerda, für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 und die unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss – Nr.: 36 / VI / 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Stimmenthaltungen
Beschluss – Nr.: 37 / VI / 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Neschwitz für das Haushaltsjahr 2025 in der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschlussvorlage - Nr.: 38 / VI / 2025 wurde vertagt.
Anwesend: 12 Gemeinderäte und Bürgermeister,
Beschlussvorlage – Nr.: 39 / VIII / 2025 wurde vertagt.
Beschluss – Nr.: 40 / VIII / 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Vergabe der Dachdeckerleistung für die Reparaturarbeiten am Dach – Eingeschosser – an den Dachdeckermeisterbetrieb Rehor GmbH, Königswarthaer Straße 21 in 01920 Ralbitz- Rosenthal in Höhe von 2.198,89 € zu.
Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Beschluss – Nr.: 41/ VIII / 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt den Verkauf des Flurstücks Nr. 520/1,
der Gemarkung Pannewitz an Herrn Christoph Matzke, wohnhaft in 02699 Neschwitz, OT
Weidlitz Nr. 2.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Verkaufshandlung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen
Beschluss – Nr.: 42/ VIII / 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Aussetzung des Anschluss- und
Benutzungszwanges für das Flurstück 675/24, Gemarkung Neschwitz zu.
Für das Grundstück wird die Nutzung einer biologischen Kleinkläranlage mit Versickerung zur Reinigung der häuslichen Abwässer gestattet.
Abstimmungsergebnis: 12 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Beschlussvorlage – Nr.: 43/ VIII / 2025 wurde vertagt.
Beschluss – Nr.: 44/ VIII / 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten durch die KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen, Neefestraße 88 in 09116 Chemnitz für einen Zeitraum von 3 Jahren und einer Servicepauschale in Höhe von insgesamt 18.250 €/ Jahr.
Die Zulässigkeit der Ausgabe wurde nach § 78 Abs. 1 der SächsGemO geprüft.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Verträge und die Bestellurkunde zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 11 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Beschluss – Nr.: 45/ VIII / 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt den fristgemäßen Änderungskündigungen und dem Neuabschluss der Pachtverträge/ Nutzungsverträge zu.
Die Höhe der Pacht wird gemäß dem HSK bestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss – Nr.: 46/ VIII / 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß beigefügter Anlage zu.
Anlage zu Beschlussvorlage - Nr.: 46 /VIII/2025
Produkt: 11.13.00.00 Finanzverwaltung
Verwendungszweck: zusätzliches Honorar Erstellung Haushaltskonsolidierungskonzept
Prof. Gerald Svarovsky, Bischofswerda
Rechnung: 023a / 2025 Neschwitz, 10.07.2025, 340,00 €
Produkt: 55.20.01.00 Ausbau und Unterhaltung von Kanälen
Verwendungszweck: Umverlegung und Erweiterung Entwässerungsleitung Doberschütz, Dipl.-Ing. Hubertus Sauer, Neschwitz
Rechnung: 2023/036, 12.08.2025, 11.737,35 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig