Am 15.07.2025 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz ein pink-blau farbenes Fahrrad abgegeben.
Gefunden: 15.07.2025
Fundort: Hauptstraße in 02699 Neschwitz – Bushaltestelle Richtung Kreisverkehr
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate. Die Verwaltungskosten für die Aufbewahrung einer Fundsache betragen 5,00 € und sind mit Erhalt des Fundgegenstandes zu entrichten.