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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree
Ausgabe 1/2023
DIE VERWALTUNG INFORMIERT
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Das Ordnungsamt informiert – Winterdienst

Grundstückseigentümer sind entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Neuhausen/Spree verpflichtet, Gehwege und Fahrbahnen zu reinigen. Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst.

Als Gehwege zählen:

  • alle selbstständigen Gehwege
  • gemeinsame Fuß- und Radwege
  • alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile
  • Gehbahnen in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereich und Fußgängerbereichen

Gehwege und Fahrbahnen sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte auf Gehwegen und Fahrbahnen ist zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist.

An Bushaltestellen müssen Gehwege so von Schnee freigehalten oder bei Glätte bestreut werden, dass auch ein gefahrloses Ein- und Aussteigen gewährleistet ist.

In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Nach 20:00 Uhr muss der Räumpflicht bis 7:00 Uhr des folgenden Werktages nachgekommen werden; an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr.

Bitte bedenken Sie, dass durch das Unterlassen des Winterdienstes eine erhebliche Unfallgefahr besteht. Im Falle eines Unfalls, der auf das Unterlassen des Winterdienstes zurückzuführen ist, kann der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Neuhausen/Spree telefonisch unter 035605 612-302 oder per E-Mail an ordnungsamt@neuhausen-spree.de!

Ordnungsamt der Gemeinde Neuhausen/Spree