Im Zuge der Überprüfung von Brückenbauwerken in der Gemeinde Neuhausen/Spree müssen folgende Brücken für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs wie folgt eingeschränkt werden:
OT Kathlow
Brücke Kathlower Mühle: Begrenzung der Tonnage auf 2,8 t
OT Frauendorf
Brücke Mühlenfließ: Begrenzung der Tonnage auf 7,5 t
Spreebrücke: Begrenzung der Tonnage auf 7,5 t
Die Tonnagebegrenzungen treten mit Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen, welche durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße angeordnet werden, in Kraft.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Verbindung von „Am Mühlenfließ“ und „Spreeufer“ im Ortsteil Frauendorf eine Fahrradstraße ist und ausschließlich für den Anliegerverkehr freigegeben ist. Anlieger ist die Person, die beispielweise im Park Flächeneigentümer ist und die Straße zum Erreichen des Grundstücks benutzen muss. Anlieger ist nicht, wer ein Anliegen in Groß Oßnig, Spremberg, Gallinchen oder Cottbus hat.
Findet weiterhin ein erheblicher Fahrzeugverkehr auf dieser Fahrradstraße statt, kann dies dazu führen, dass weitere Maßnahmen zum Schutz der Brückenbauwerke ergriffen werden müssen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verfügung.