Alle Eltern, deren Kinder eine kommunale Kindertageseinrichtung der Gemeinde Neuhausen/Spree besuchen, also
werden gebeten, auf Grundlage der geltenden Satzung eine Einkommenserklärung bis spätestens 30.11.2025 einzureichen.
Hinweise zur Abgabepflicht:
Für alle Kinder im Hort Laubsdorf ist eine Einkommenserklärung erforderlich.
Ausnahme: Kinder, die im aktuellen Schuljahr neu in die 1. Klasse eingeschult wurden.
Für Kinder in Kahsel und Komptendorf gilt:
Nur für Kinder unter 3 Jahren ist eine Einkommenserklärung nötig, ab dem 3. Geburtstag besteht Beitragsfreiheit.
Die Einkommenserklärung sowie die aktuelle Satzung zur Elternbeitragserhebung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: www.neuhausen-spree.de
Die Unterlagen können gerne auch per E-Mail übermittelt werden.
Wichtig:
Ohne fristgerechte Abgabe wird gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung der Höchstbetrag erhoben.
Bei Fragen oder zur Abgabe wenden Sie sich bitte an:
Melanie Hartmann
Sachbearbeiterin Schule/Kita
035605 612-107
m.hartmann@neuhausen-spree.de