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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree
Ausgabe 10/2025
DIE VERWALTUNG INFORMIERT
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Aufforderung zur Abgabe der Einkommenserklärung

Alle Eltern, deren Kinder eine kommunale Kindertageseinrichtung der Gemeinde Neuhausen/Spree besuchen, also

  • das Montessori-Kinderhaus der Parkspatzen Kahsel,
  • das Kinderhaus im Park Komptendorf sowie
  • der Hort Laubsdorf

werden gebeten, auf Grundlage der geltenden Satzung eine Einkommenserklärung bis spätestens 30.11.2025 einzureichen.

Hinweise zur Abgabepflicht:

Für alle Kinder im Hort Laubsdorf ist eine Einkommenserklärung erforderlich.

Ausnahme: Kinder, die im aktuellen Schuljahr neu in die 1. Klasse eingeschult wurden.

Für Kinder in Kahsel und Komptendorf gilt:

Nur für Kinder unter 3 Jahren ist eine Einkommenserklärung nötig, ab dem 3. Geburtstag besteht Beitragsfreiheit.

Die Einkommenserklärung sowie die aktuelle Satzung zur Elternbeitragserhebung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: www.neuhausen-spree.de

Die Unterlagen können gerne auch per E-Mail übermittelt werden.

Wichtig:

Ohne fristgerechte Abgabe wird gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung der Höchstbetrag erhoben.

Bei Fragen oder zur Abgabe wenden Sie sich bitte an:

Melanie Hartmann

Sachbearbeiterin Schule/Kita

035605 612-107

m.hartmann@neuhausen-spree.de