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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree
Ausgabe 12/2024
DIE VERWALTUNG INFORMIERT
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Neuerung der Hundehalterverordnung Brandenburg seit dem 01.07.2024

Seit dem 01.07.2024 müssen alle Hunde (ohne Bedingung an Größe, Gewicht oder Rasse) auch ordnungsbehördlich angezeigt werden. Das heißt, alle Hundehalter und Hundehalterinnen, die ihre Hunde bisher noch nicht bei der Ordnungsbehörde angezeigt haben, müssen dies bis zum 01.02.2025 nachholen, unabhängig davon, ob der Hund bereits steuerlich erfasst ist.

Nach der neuen Hundehalterverordnung müssen nun auch alle Hunde, die älter als 8 Wochen sind, mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard gekennzeichnet sein. Diese Chipnummer ist der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

Ein Führungszeugnis wird nur noch für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigt.

Die sogenannten Rasselisten, nach denen ein Hund aufgrund seiner Rasse als gefährlich eingestuft oder die Haltung in Brandenburg untersagt wurde, sind entfallen.

Grundsätzlich wird nun vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde des Halters/ der Halterin entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit sein.

Gern können Sie für die Anzeige der Hundehaltung unser Onlineformular nutzen.

Dies finden Sie unter: www.neuhausen-spree.de

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Eine persönliche Anzeige der Hundehaltung ist selbstverständlich zu den Sprechzeiten auch möglich.

C. Herkula
Ordnungsangelegenheiten