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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree
Ausgabe 12/2024
DIE VERWALTUNG INFORMIERT
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Informationen zur Reform der Grundsteuer zum 01.01.2025

Bitte beachten Sie, dass alle bisher erlassenen Grundsteuerbescheide ab dem 1. Januar 2025 unwirksam werden. Für das Jahr 2025 werden neue Grundsteuerbescheide erlassen. Aus diesem Grund sollten auch keine Vorauszahlungen im Jahr 2025 auf Grundlage der alten Bescheide geleistet werden. Die Zahlungsverpflichtungen, welche sich aus den alten Bescheiden ergeben, entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst, bis ein neuer Bescheid erlassen wurde.

Sollten Sie ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, bitten wir, diesen zu stornieren bzw. ggf. in 2025 anzupassen.

Ist der Kasse der Gemeinde Neuhaussen/Spree ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer B erteilt worden, ist nichts weiter zu veranlassen. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst dann wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

Ist ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer A erteilt worden, kann das Mandat aus technischen Gründen nicht auf die neue Grundsteuer A übertragen werden. Wenn die Grundsteuer A per SEPA-Lastschrift eingezogen werden soll, muss der Gemeindekasse ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.

Ziel der Gemeinde Neuhausen/Spree ist es, nach dem 1. Januar 2025 zeitnah einen neuen Steuerbescheid zu versenden.

Finanzverwaltung der Gemeinde Neuhausen/Spree