Im vergangenen Jahr wurde auf den Rasenflächen der Urnengemeinschaftsanlagen vermehrt Grabschmuck abgelegt.
Die Friedhofverwaltung möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass gemäß §17 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 24.09.2022 auf den Rasenflächen der Urnengemeinschaftsanlagen kein Grabschmuck abgelegt werden darf. Diese sind frei zu halten. Blumen, kleine Kränze und Gestecke sind auf den vorgesehenen Stellen abzulegen und nach einem angemessenen Zeitraum oder nach Verlust ihrer Ansehnlichkeit wieder zu entfernen. Zur Ablage sind die gepflasterten Flächen vorgesehen.
In Verbindung mit einer Bestattung gestatten wir die Ablage auch auf der Rasenfläche, bitten allerdings darum, den Grabschmuck nach spätestens einer Woche wieder zu entfernen.
Für die Friedhofsverwaltung stellt das ständige entfernen von Grabschmuck einen hohen Mehraufwand dar und häufig führt vergessener Grabschmuck zu einer Unansehnlichkeit der gesamten Anlage.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Leidel, Sachbearbeiter für Friedhofsverwaltung der Gemeinde Neuhausen/Spree, telefonisch unter der 035605 612-304 oder per E-Mail and florian.leidel@neuhausen-spree.de!