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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree
Ausgabe 2/2023
DIE VERWALTUNG INFORMIERT
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Stellenausschreibung Bußgeldstelle

In der Gemeinde Neuhausen/Spree ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Vollzeitstelle (auf Wunsch auch als Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden möglich) zu besetzen:

Sachbearbeiter/in (m/w/d) Bußgeldstelle

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Einsatz im Außendienst zur Durchführung von mobilen Messungen
  • Einsatz im Innendienst
  • Fallbearbeitung im ruhenden und fließenden Verkehr
  • Mitwirkung bei der Fahrerermittlung
  • Archivierung
  • Schreibarbeiten
  • Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Bußgeldstelle vor Gericht, u.a. als Zeuge

Die Erfüllung folgender Voraussetzungen ist für eine Einstellung erforderlich:

  • abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder eine gleichwertige Ausbildung
  • Rechtskenntnisse Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht, OWIG
  • PC-Kenntnisse in Windows und Microsoft Office
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
  • Besitz des Führerscheins der Klasse B, BE (3)

Verwaltungsrechtliche Kenntnisse und berufliche Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung sind wünschenswert und vorteilhaft.

Arbeitsort ist das Gebiet der Gemeinden Neuhausen/Spree und Kolkwitz, der Ämter Burg (Spreewald) und Peitz sowie der Stadt Drebkau.

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (TVöD). Schwerbehinderte und interne Bewerber/innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Erfahrung bevorzugt berücksichtigt. Wenn Sie Interesse an einer aktiven Mitarbeit in einer Kommunalverwaltung haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- und vollständige Tätigkeitsnachweise, Zeugnisse) bis zum 10. März 2023 an die

Gemeinde Neuhausen/Spree

Der Bürgermeister

Amtsweg 1

03058 Neuhausen/Spree

Perko
Bürgermeister

Die Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Neuhausen/Spree unter http://www.neuhausen-spree.de