Das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) regelt die außergerichtliche Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsstellen und anerkannten Gütestellen und für Schlichtungsverfahren in Strafsachen vor Schiedsstellen.
Die Berufung der Schiedspersonen erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes Cottbus, dieser führt auch die Aufsicht über die Tätigkeit im Rechtspflegebereich.
Die Gemeinde Neuhausen/Spree unterhält eine Schiedsstelle, d. h. eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson, die für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
Frau Angela Janke ist seit ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung Neuhausen/Spree 2019 Schiedsfrau unserer Gemeinde. Sie nimmt dieses Amt sehr engagiert und verantwortungsvoll wahr und konnte in einer Vielzahl von Verhandlungen Vergleiche erzielen bzw. Einigungen im gegenseitigen Einvernehmen erreichen. Herr Thomas Filip ist ihr Stellvertreter.
Da die Wahlperiode für die Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson im August 2024 endet, werden Bewerberinnen und Bewerber für dieses Ehrenamt gesucht. Schiedspersonen sollen im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie sollen einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad aufweisen, über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen sowie bereit sein, sich mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.
Weitere Voraussetzung sind die Vollendung des 25. Lebensjahres und dass Sie ihren räumlichen Lebensmittelpunkt in der Gemeinde Neuhausen/Spree haben.
| Schiedsperson kann nicht sein, wer | |
| • | infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt (§ 45 Strafgesetzbuch) bzw. |
| • | sich im Vermögensverfall befindet (Insolvenzverfahren) bzw. im Schuldnerverzeichnis nach § 882b Zivilprozessordnung eingetragen ist. |
Die vorgenannten Ausschlussgründe werden entsprechend geprüft.
Haben Sie Interesse an diesem Ehrenamt? Dann bewerben Sie sich formlos bis zum 30. April 2024 bei der Gemeindeverwaltung Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree, telefonisch unter 035605 612-0 oder per E-Mail: info@neuhausen-spree.de. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen dann zugesandt.