Als Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Sergen lade ich hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Sergen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, zur Jagdgenossenschaftsvollversammlung ein.
Die Versammlung findet am Donnerstag, den 23.04.2026 um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Dr.-Sauer-Str. 23 in Sergen statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung und Feststellung der ordentlichen Ladung |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
| 3. | Protokollkontrolle |
| 4. | Bericht Jagdvorsteher |
| 5. | Kassenbericht/Kassenprüfungsbericht/Nettoreinertrag 2025/2026 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2025/2026 |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung des Jagdpachtvertrages |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung zur Aufwandsentschädigung |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung Finanzplan 2026/2027 |
| 10. | Auszahlung Reinertrag |
| 11. | Informationen zum Abschussplan |
| 12. | Verschiedenes |
Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig vom Vertretenen beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Die Vollmacht ist zu Beginn der Versammlungsleitung zu übergeben.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen gemäß Bundesjagdgesetz sowohl der Mehrheit der Anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Aus diesem Grund ist vor Beginn der Jagdgenossenschaftsvollversammlung von jedem Jagdgenossen bzw. vom Bevollmächtigten die Größe der von ihm vertretenen Grundfläche anzugeben.