Titel Logo
Mitteilungsblatt – Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree
Ausgabe 3/2026
ALLGEMEINE MITTEILUNGEN
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einladung zur Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft Komptendorf - Roggosen

Hiermit laden wir alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Komptendorf-Roggosen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, zur Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Die Versammlung findet am Montag, dem 20.04.2026, um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Roggosen, Roggosener Hauptstraße 12 statt.

Tagesordnung:

1.

Feststellung der ordentlichen Ladung

2.

Feststellung und Beschlussfassung über die Tagesordnung

3.

Protokollkontrolle

4.

Bericht des Vorstandes

5.

Bericht der Jagdpächter

6.

Bericht des Kassenwartes

7.

Bericht der Kassenprüfer

8.

Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes

9.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung

10.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Rücklagen aus der Jagdnutzung

11.

Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der Jagdpächter auf Reduzierung der Jagdpacht und der Wildschadenspauschale

12.

Wahl der Kassenprüfer für das Jagdjahr 2026/2027

13.

Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2026/2027

14.

Abschussplan 2026/2027

15.

Verschiedenes

Im Anschluss wird ein kleiner Imbiss gereicht.

Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig vom Vertretenen beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Die Vollmacht ist zu Beginn der Versammlungsleitung zu übergeben.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen gemäß Bundesjagdgesetz sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Aus diesem Grund ist vor Beginn der Jagdgenossenschaftsvollversammlung von jedem Jagdgenossen bzw. vom Bevollmächtigten die Größe der von ihm vertretenen Grundfläche anzugeben.

Der Jagdvorstand