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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree
Ausgabe 4/2024
DIE VERWALTUNG INFORMIERT
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Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen

Liebe Seniorinnen und Senioren,

aufgrund von Nachfragen möchte ich nochmals über die Verfahrensweise zur Gratulation anlässlich Alters- und Ehejubiläen in unserer Gemeinde informieren. Diese ist in der Repräsentationsrichtlinie der Gemeinde Neuhausen/Spree zur Ehrung bei besonderen Anlässen vom 04. Nov. 2022 geregelt.

Gratulation durch den Bürgermeister

Der Bürgermeister gratuliert ab dem 85. Geburtstag, danach folgend alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jährlich. Ehejubiläen werden ab dem 50. Hochzeitstag, danach zum 60., 65. bzw. 70. Ehejubiläum entsprechend gewürdigt. Wünschen Sie eine persönliche Gratulation durch den Bürgermeister zu einem dieser Jubiläen? Dann informieren Sie uns bitte rechtzeitig darüber, persönlich oder durch einen Ihnen nahestehenden Familienangehörigen. Sie können uns unter 035605 612-0 anrufen oder eine E-Mail senden: info@neuhausen-spree.de.

Gratulation durch den Ortsbeirat/Ortsvorsteher

Eine Gratulation zu „runden“ Geburtstagen vor dem 85. Lebensjahr kann entsprechend der Festlegungen in Ihrem Ortsteil durch die Ortsvorsteherin/den Ortsvorsteher möglich sein, die Verfahrensweise dazu legt der Ortsbeirat Ihres Ortsteiles fest.

Veröffentlichung im Amtsblatt

Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist die Veröffentlichung Ihres Geburtstages nur mit Ihrer Einwilligung möglich, z. B. die Gratulation des Bürgermeisters/Ortsvorstehers zu Ihrem Jubiläum mit einem Foto im Amtsblatt der Gemeinde Neuhausen/Spree. Sollten Sie eine Veröffentlichung Ihres Geburtstagsdatums (ab dem 70., danach 75., 80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag und anschließend jährlich) im Amtsblatt unserer Gemeinde wünschen, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular „Zustimmung zur Veröffentlichung von Altersjubiläen im Amtsblatt der Gemeinde Neuhausen/Spree“ aus und senden es uns per Post oder E-Mail – unbedingt rechtzeitig – zu. Beachten Sie, dass der Redaktionsschluss ca. 14 Tage vor dem Erscheinungstermin des Amtsblattes liegt.

Sollten Sie Fragen zur Verfahrensweise bzw. den vorgenannten Festlegungen haben, können Sie mich unter 035605 612-102 erreichen.

H. Schirrock, SB