Begründung auf die Frage zu den unterschiedlichen Gebührengrößen der mobilen Abfuhr im OT Haasow und der restlichen Gemeinde Neuhausen/Spree.
Von Seiten der LWG wurde eine Prüfung der aktuellen Entsorgungslage sowie eine Prüfung der aktuellen Gebührenkalkulation für den Ortsteil Haasow, als auch für die restlichen Gemeindeteile Neuhausens/Spree (im LWG-Versorgungsgebiet), vorgenommen.
Zur Entsorgungslage lässt sich feststellen, dass die Entsorgungskosten in Bereich Haasow geringer sind als im restlichen Bereich der Gemeinde Neuhausen.
Es wurden die mobil entsorgten Mengen (Fäkalabfuhren) sowie die abgerechneten Mengen (TW-Maßstab nach eventueller Absetzung von Gartenzählern) in beiden Bereichen detailliert geprüft. Hierbei wurden Mehrmengen im Bereich der Abfuhr der zentralen Abwassersammelgruben (ZASG) im Ortsteil Haasow festgestellt. Daraus resultiert ein Missverhältnis zwischen abgefahrener Menge und abgerechneter Menge, welches trotz geringerer Entsorgerkosten im Ergebnis zu höheren Gebührensätzen führt.
Die LWG wird mit einem persönlichen Kundenanschreiben auf die entsprechenden Kunden in Haasow zugehen und die satzungsrechtlichen Rahmenbedingungen nochmal erläutern.