Die Bewerbungsfrist endet am 30.04.2024! - Sollten Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, Ihren Lebensmittelpunkt in unserer Gemeinde, mindestens 25 Jahre alt und von Ihrer Persönlichkeit und Ihren Lebensumständen her geeignet – bewerben Sie sich bei uns!
Das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) regelt die außergerichtliche Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsstellen und anerkannten Gütestellen und für Schlichtungsverfahren in Strafsachen vor Schiedsstellen – die Schiedspersonen nehmen diese Aufgabe wahr.
Für die Zusendung eines Bewerbungsformulars wenden Sie sich bitte formlos an die Gemeindeverwaltung Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree, telefonisch unter 035605 612-0 oder per E-Mail an info@neuhausen-spree.de.
Vom Amt der Schiedsperson ausgeschlossen ist, wer
| - | infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt (§ 45 Strafgesetzbuch) bzw. |
| - | sich im Vermögensverfall befindet (Insolvenzverfahren) bzw. im Schuldnerverzeichnis nach § 882b Zivilprozessordnung eingetragen ist. |
Die vorgenannten Ausschlussgründe werden entsprechend geprüft.