Im Jahr 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Einen Satz daraus kennt fast jeder und er steht direkt im ersten Artikel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
1949 wurde das Grundgesetz verkündet, vier Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten die grauenhaften Verbrechen des Naziregimes vor Augen, als sie sich dazu entschlossen, die Würde des Menschen ganz nach vorn zu stellen. Menschenwürde formuliert den Wert- und Achtungsanspruch eines Menschen. Es besteht ein Wesensunterschied zwischen Menschen und Tieren und ebenso zwischen Menschen und Sachen. Daraus folgt: Ein Mensch darf nicht wie ein Gegenstand, wie ein Objekt behandelt werden. Insbesondere der Staat hat die Würde jedes einzelnen zu achten und zwar unabhängig von der Herkunft, von der sexuellen Orientierung oder vom Alter.
Bis zum Artikel 19 folgen weitere Grundrechte. Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur festgeschrieben, er beginnt mit den Worten: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
In den insgesamt 146 Artikeln des Grundgesetzes finden sich darüber hinaus unter anderem allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen.
Vom Provisorium zum wichtigsten Buch Deutschlands
Mit Blick auf eine mögliche Wiedervereinigung und eine gesamtdeutsche Verfassung war das Grundgesetz als Provisorium gedacht. Die westdeutschen Ministerpräsidenten fürchteten, eine Verfassung als Gründungsdokument eines neuen Staates könnte die Spaltung Deutschlands in Ost und West vertiefen.
Seit der Wiedervereinigung 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland. Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 beschlossen die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, dass die ostdeutschen Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
Ein Fest für die Demokratie
Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte. Vom 24. bis 26. Mai 2024 wird es rund um das Bundeskanzleramt und den Deutschen Bundestag ein großes Demokratiefest geben. Mit dabei auch die Länder und viele zivilgesellschaftliche Organisationen. Auch der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht, der Bundeskanzler, die Bundesministerien sowie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung werden mit dabei sein.