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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree
Ausgabe 5/2025
DIE VERWALTUNG INFORMIERT
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Die Friedhofsverwaltung informiert - Urnengemeinschaftsanlagen

Im vergangenen Jahr wurde auf den Rasenflächen der Urnengemeinschaftsanlagen vermehrt Grabschmuck abgelegt.

Die Friedhofsverwaltung möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass gemäß §17 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 24.09.2022 auf den Rasenflächen und den umliegenden Rabatten der Urnengemeinschaftsanlagen kein Grabschmuck abgelegt oder Pflanzen gepflanzt werden dürfen. Diese sind frei zu halten. Blumen, kleine Kränze und Gestecke sind auf den vorgesehenen Stellen abzulegen und nach einem angemessenen Zeitraum (binnen einer Woche) oder nach Verlust ihrer Ansehnlichkeit wieder zu entfernen. Zur Ablage sind die gepflasterten Flächen vorgesehen. Bei Zuwiderhandlung werden die Pflanzen, sowie anderer Grabschmuck durch die Friedhofsverwaltung bzw. den Bauhof entsorgt.

In Verbindung mit einer Bestattung gestatten wir die Ablage auch auf der Rasenfläche, bitten allerdings darum, den Grabschmuck nach spätestens einer Woche wieder zu entfernen.

Für die Friedhofsverwaltung stellt das ständige entfernen von Grabschmuck einen hohen Mehraufwand dar und häufig führt vergessener Grabschmuck zu einer Unansehnlichkeit der gesamten Anlage.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Pohle, Sachbearbeiterin für Friedhofsverwaltung der Gemeinde Neuhausen/Spree, telefonisch unter der 035605 612-304 oder per E-Mail and j.pohle@neuhausen-spree.de!

J. Pohle
Sachbearbeiterin Friedhofsverwaltung