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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree
Ausgabe 7/2025
DIE VERWALTUNG INFORMIERT
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Reaktion auf den Offenen Brief des Gemeindevertreters Steffen Franke vom 1. Juli 2025

- veröffentlicht in Schaukästen einiger Ortsteile und verbreitet über WhatsApp-Gruppen -

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Neuhausen/Spree,

in oben erwähntem Offenen Brief wurden, im Namen „besorgter Bürger“, verschiedene Kritiken geäußert. Dazu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1. „Nicht nachvollziehbare Saalsperrung“

Eine Saalsperrung gab es nicht.

Richtig ist, dass es gemäß des Sicherheitskonzeptes einen begrenzten Zugang für Besucher der Gemeindevertretersitzung am 05.06.2025 gab. Das Sicherheitskonzept fand Anwendung, da im Vorfeld der Sitzung mittels Flyer/Wurfblatt zur Teilnahme an der Sitzung aufgerufen wurde.

Der Wortlaut war wie folgt abgedruckt:

„Kommt zur Gemeinderatssitzung am 05.06.2025, 18 Uhr! Je mehr, desto stärker unsere Stimme!“

Das Sicherheitskonzept wurde gemeinsam mit der Polizeiinspektion Cottbus/Spree-Neiße, der Polizeiwache Forst sowie dem Ordnungsamt der Gemeinde Neuhausen/Spree abgestimmt.

Demnach wurden 40 Gästeplätze in drei Stuhlreihen gestellt. Darüber hinaus waren 26 Konferenzplätze für die an der Sitzung teilnehmenden Gemeindevertreter, Verwaltungsmitarbeiter sowie Pressevertreter bereitgestellt.

Laut § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhausen/Spree können Zuhörer an öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung nach Maßgabe der vorhandenen Plätze teilnehmen.

Alle verfügbaren Plätze wurden genutzt. Für weitere Gäste, welche platzbedingt keinen direkten Zugang zur Sitzung erhalten konnten, wurde eine Audioübertragung in den Außenbereich installiert, so dass eine Vielzahl an Bürgerinnen und Bürgern der Gemeindevertretersitzung folgen konnte.

Dem Vorwurf eine Saalsperrung hätte stattgefunden, ist dementsprechend entschieden zu widersprechen.

Zu 2. „Einseitige Nutzung der Tontechnik“

Die Leitung der Gemeindevertretersitzung obliegt der Vorsitzenden der Gemeindevertretung. In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 27.06.2024 wurde Frau Steffi Dubrau zur Vorsitzenden gewählt.

Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhausen/Spree erteilt die Vorsitzende das Wort nach Reihenfolge der Wortmeldungen. Dies ist durch Frau Dubrau konsequent umgesetzt worden.

Die Behauptung, wonach das Wort „selektiv an Befürworter“ erteilt wurde, ist nicht nachvollziehbar.

Schon allein die Begrifflichkeit des „Befürworters“ oder gar der zu „befürwortenden“ Thematik erschließt sich nicht.

Gemäß § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung soll die Einwohnerfragestunde 30 Minuten nicht überschreiten.

Alle Fragen, Vorschläge und Anregungen haben kurz und sachlich zu erfolgen - § 4 Abs. 2 GO der Gemeindevertretung. Diese Vorgaben, sowie die weiteren Regelungen, wurden zu Beginn der Gemeindevertretersitzung allen Anwesenden vorgestellt und entsprechend berücksichtigt.

Da alle Wortmeldungen und Redebeiträge in entsprechender Reihenfolge zugelassen wurden, ergibt sich auch kein kausaler Zusammenhang hinsichtlich der Aussage zur „Nichtberücksichtigung kritischer Stimmen“.

Zu 3. „Bewusster Verzicht auf Aufzeichnung“

Gemäß § 36 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sind Tonaufzeichnungen nur zulässig, wenn alle Mitglieder der Gemeindevertretung dem zustimmen. Genau diese Zustimmung war Inhalt des TOP 8.7 der Gemeindevertretersitzung und wurde unter der Beschlussnummer 2025/092 einstimmig gefasst – für Sitzungen ab dem 24.07.2025.

Demzufolge und auch auf Grund der Festlegungen im Hauptausschuss, kann eine Tonaufzeichnung nur für zukünftige Sitzungen erfolgen. Dies ergibt sich schon aus der Logik der Sache.

Erschreckend ist, dass es sich beim Verfasser des Offenen Briefes um ein Mitglied der Gemeindevertretung handelt, welches der besagten Gemeindevertretersitzung in vollem Umfang beiwohnte.

Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wie derart aus dem tatsächlichen Kontext entnommene Abläufe für Verunglimpfungen und Diffamierungen des Unterzeichnenden sowie der Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

Gemeindevertreter tragen eine hohe Verantwortung in der kommunalen Demokratie. Transparenz und Öffentlichkeit sind wichtige Elemente und sollten stets höchste Sorgfalt erfahren und die Zusammenarbeit von Gemeindevertretung und Verwaltung fördern.

Konstruktive Kritik ist willkommen – sie sollte jedoch auf korrekten Tatsachen beruhen und den Respekt in unseren demokratischen Gremien wahren.

Perko, Bürgermeister