Das Landesamt für Umwelt wird in diesem Sommer den Bewuchs auf der wasserseitigen Steinpackung des Staudamms der Talsperre Spremberg entfernen, um den Staudamm vor Schäden zu schützen. Hierfür ist eine Absenkung des Beckenwasserstandes der Talsperre Spremberg in den nächsten Wochen notwendig.
Bezüglich des Bewuchses gibt es begründete Bedenken, dass dieser die Standsicherheit des Staudammes gefährden kann und Wurzeln in die Lehminnendichtung einwachsen. Mit der zielgerichteten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels kann die weitere Entwicklung des Bewuchses auf der wasserseitigen Böschung des Staudammes effektiv gestoppt werden. Um die bestmögliche Wirksamkeit zu erzielen, muss die Behandlung innerhalb der Vegetationsperiode vorgenommen werden. Aufgrund weiterer wasserwirtschaftlicher Vorhaben im oberen Einzugsgebiet der Spree ist die Umsetzung der Maßnahme für August vorgesehen.
Gemäß Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung muss bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein Mindestabstand von Gewässern eingehalten werden. Um die Abstandsregeln einhalten zu können, ist die Absenkung des Beckenwasserstandes der Talsperre Spremberg auf ≤ 90,00 m ü. NN bis Anfang August 2026 erforderlich.
Wie lange der Wasserstand gehalten werden muss, hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen (z. B. der Witterung) ab und muss operativ entschieden werden. Ziel ist es jedoch, die Behandlung möglichst im August abzuschließen, sodass voraussichtlich Ende August mit der Wiederauffüllung der Talsperre Spremberg begonnen werden kann.
Die vorgesehene Bewirtschaftung findet innerhalb des genehmigten Betriebsraumes der Talsperre Spremberg (+88,00 bis +92,00 m ü. NN) statt.
Die Untere Wasserbehörde und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße waren in den Antragsprozess involviert und haben positive Stellungnahmen zum Vorhaben abgegeben.