In der Gemeinde Neuhausen/Spree, Gemarkung Haasow Flur 1, Gemarkung Koppatz Flur 1, Gemarkung Kahsel Flur 1, Gemarkung Roggosen Flur 1 und Gemarkung Drieschnitz Flur 1 – 3 wurden die Nutzungsarten aktualisiert.
Gemäß § 8 (2) des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (BbgVermG) ist der Nachweis der Liegenschaften im Geobasisinformationssystem das Liegenschaftskataster. Die Übereinstimmung zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch ist zu wahren. Gemäß § 5 (1) BbgVermG sind die Geobasisdaten des Raumbezugs, der Liegenschaften und der Landschaft zu erfassen, in einem Geobasisinformationssystem zu führen und als Geobasisinformationen bereitzustellen. Gemäß § 11 (1) BbgVermG gehören die Lage, Nutzungsart sowie öffentlich-rechtliche Festlegungen zu den Inhalten des Liegenschaftskatasters.